Ende letzten Jahres werden die Stadtzürcher Betreibungsbeamtin Sandra T.* (40) und ihr Lebenspartner Mario D.* (47) verhaftet. Sandra T. wird direkt in der Amtsstube festgenommen – und kommt fast fünf Wochen nicht mehr auf freien Fuss. Ihr Lebenspartner sitzt bis heute in Haft. Klar war zunächst: Es geht um Kinderpornos, Sprayereien und Drogendelikte (BLICK berichtete).
Nach Enthüllungen ging sie weiter zur Arbeit
Wieder aus der U-Haft entlassen, erscheint Sandra T. bei der Arbeit im Betreibungsamt, als wäre nichts vorgefallen. Und sie stellt sich sogar als Opfer dar: Ihr Partner sei an allem schuld, sie habe von nichts gewusst.
BLICK fragte beim direkten Vorgesetzten auf dem Betreibungsamt und bei der Stadt Zürich an, warum die Frau trotz der schweren Vorwürfe wieder in einer solch sensiblen Position arbeiten darf. Die Antworten sind deckungsgleich: «Die Freistellung setzt in jedem Fall voraus, dass die mutmassliche Straftat im weiteren Sinne einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit der/des Mitarbeitenden aufweist.»
Sexuelle Übergriffe auf das Nachbarskind
Doch die Vorwürfe wiegen sogar noch schwerer. Dokumente der Polizei, die BLICK vorliegen, belegen: IV-Rentner Mario D. steht unter starkem Tatverdacht, sich an einem Nachbarskind mehrfach sexuell vergangen zu haben. Die Übergriffe auf das weniger als vier Jahre alte Kind hat der 47-Jährige gefilmt. Und er schickte das Material an seine Partnerin, die Betreibungsbeamtin Sandra T. Diese scheint die Übergriffe zumindest zu akzeptieren, stellt mehrfach belustigte Fragen wie: «Geilo. Hast du Öl benutzt?»
Stadt Zürich zieht doch noch Reisslinie
Laut BLICK-Informationen erschien Sandra T. auch diese Woche weiter zur Arbeit, als wäre nichts gewesen. Erst gestern hat die Stadt Zürich die Reissleine gezogen. Der Pressesprecher des Zürcher Präsidialdepartements, Lukas Wigger, gibt schriftlich bekannt: «Die Frau ist vorsorglich freigestellt. Zu weiteren Details gibt die Stadt Zürich aus Persönlichkeits- und Datenschutzgründen keine Auskunft. Es handelt sich um ein laufendes Strafverfahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.»
*Namen geändert