Das Drama nimmt am 22. November 2017 seinen Lauf: Ein Finanzfachmann (50) fährt mit seinem Tesla bei der Raststätte Knonaueramt im Morgenverkehr auf der Überholspur der A4 Richtung Zürich. Er hat 135 km/h auf dem Tacho. Vor ihm rollt ein 48-jähriger Autofahrer. Plötzlich verlangsamt sich der Verkehr. Doch der Tesla-Fahrer bemerkt dies nicht und rammt das vordere Auto mit voller Wucht.
Der Fahrer des vorderen Autos stirbt wenig später im Rettungshelikopter auf dem Weg ins Spital. Wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet, wurde der Tesla-Fahrer nun per rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
«Blick auf die Normalspur gerichtet»
Die Geldstrafe ist hoch, aber nur bedingt: 150 Tagessätze à 780 Franken — insgesamt also 117'000 Franken. Wenn der Tesla-Fahrer sich in den nächsten zwei Jahren nichts zuschulden kommen lässt, muss er die Summe nicht bezahlen. Neben der bedingten Geldstrafe muss der Finanzfachmann eine Entschädigung von 3193 Franken an die Opferfamilie zahlen.
Dem Strafbefehl ist zu entnehmen, dass dem Tesla-Fahrer die Verlangsamung des Verkehrs auf der Überholspur infolge einer Baustelle entging, weil «er den Blick auf die Normalspur gerichtet hatte». Zum Zeitpunkt der Kollision hatte er Berechnungen durch Spezialisten zufolge immer noch 122 km/h auf dem Tacho.
Der Aufprall war so stark, dass das Auto des 48-Jährigen in den vor ihm fahrenden Wagen gedrückt wurde. Das Opfer erlitt tödliche Verletzungen an Kopf und Oberkörper. Der Tesla-Fahrer selbst und der Lenker des vordersten am Unfall beteiligten Autos blieben unverletzt. (noo)