Meldepflicht, Stadionverbot
Hooligan-Konkordat hat Folgen für FCZ-Chaoten

Die Stadtpolizei Zürich geht mit harter Hand gegen gewaltbereite Fussballfans vor. Die Angriffe auf Fans des FC Bayer 04 Leverkusen im Oktober 2018 haben für zehn FCZ-Anhänger tiefgreifende Konsequenzen.
Publiziert: 11.04.2019 um 11:01 Uhr
Oktober 2018: FCZ-Fans entzünden Fackeln im Stadion beim Spiel gegen FC Bayer 04 Leverkusen.
Foto: Keystone

Das Hooligan-Konkordat greift: Die Stadtpolizei Zürich hat gegen zehn mutmasslich gewalttätige FCZ-Fans Auflagen verfügt. Sie müssen sich vor und nach jedem Spiel ihrer Mannschaft auf dem Polizeiposten ihres Wohnorts melden. Damit soll verhindert werden, dass sie sich in Stadionnähe oder an bekannten Brennpunkten aufhalten.

Die zehn Fans waren Anfang des Jahres festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt worden. Hintergrund war ein Angriff von FCZ-Fans auf Anhänger des FC Bayer 04 Leverkusen Ende Oktober 2018. Die Fussballfans sind inzwischen wieder auf freiem Fuss, das Strafverfahren läuft noch, wie die Stadtpolizei am Donnerstag mitteilte.

Unabhängig vom Strafverfahren hat die Stadtpolizei nun die Meldeauflagen nach dem Hooligan-Konkordat verfügt. Die Auflagen gelten für bis zu zwei Jahre. Ausserdem hat die Polizei bei den Organisatoren der FCZ-Spiele ein mehrjähriges Stadionverbot gegen alle Beteiligten beantragt. (SDA)

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