Lehrerin bedroht
Milde Urteile im Geheimprozess von Dietikon ZH

Milde Urteile im Geheimprozess von Dietikon ZH. Ihnen war vorgeworfen worden, ihren Sohn (11) verprügelt und seine Lehrerin mit dem Tod bedroht zu haben.
Publiziert: 20.09.2019 um 19:11 Uhr
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Aktualisiert: 14.07.2020 um 19:57 Uhr
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Das Ehepaar beim Prozess vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH.
Foto: Andrea Brunner
Viktor Dammann

Der Prozess gegen das angeklagte Elternpaar vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auch der Medien statt. Einzelrichter Benedikt Hoffmann (49, SVP-Kantonsrat) befürchtete eine Störung der seelischen Entwicklung des Schülers.

Gemäss Anklage der Staatsanwältin war diese Schädigung jedoch bereits durch regelmässige Tätlichkeiten der Mutter und des Vaters mit einem Kleiderbügel oder einem Hosengurt geschehen. Für das Gericht waren diese Vorfälle entweder nicht erwiesen oder bereits verjährt.

Freispruch trotz roter Flecken am Hals

In einem Fall war dem Vater (51) vorgeworfen worden, er habe den Elfjährigen gewürgt, bis diesem schwindlig geworden war. Er habe rote Flecken am Hals davongetragen. Weshalb auch in diesem Fall ein Freispruch erfolgte, bleibt in der Medienmitteilung des Gerichts unbeantwortet. Dem Vater wurde eine Genugtuung für die U-Haft im Betrag von 22'800 Franken zugesprochen.

Den Journalisten wurde verwehrt, über den Prozess zu berichten. So ist für die Öffentlichkeit unklar, ob die angeklagten Eltern die vorgeworfenen Handlungen eingestanden haben oder bestreiten.

Die Ehefrau (42) wurde wegen der Drohungen gegen die Lehrerin zu einer bedingten Geldstrafe und 1000 Franken Busse verurteilt. Sie war 2017 in eine Schulstunde geplatzt und hatte der Lehrerin mit dem Tod gedroht. Diese Strafe habe man wegen der Vorverurteilungen durch die Medien senken müssen, schreibt das Gericht.

Fremdplatzierung des Sohnes gerechtfertigt

Das Gericht berücksichtige, sie sei wegen der Fremdplatzierung des Sohnes durch die Kesb in einen emotionalen Ausnahmezustand geraten. Diese Fremdplatzierung sei aber nicht unangebracht gewesen. Weshalb, liess das Gericht in ihrer Mitteilung seltsamerweise ebenfalls offen.

Die Staatsanwältin will das begründete Urteil abwarten und dann entscheiden, ob sie das Urteil anfechten will. Fest steht jedoch, dass die vom Prozess ausgeschlossenen Medien (Tages-Anzeiger, NZZ, Limmattaler-Zeitung und die Blick-Gruppe) die Verfügung von Richter Benedikt Hoffmann nicht akzeptieren. Die Beschwerde ist bereits ans Zürcher Obergericht unterwegs.

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