Das Glockengeläute der reformierten Kirche Wädenswil gibt einem Anwohner mächtig auf die Nerven. Mit einer Lärmklage hat der Rentner erreicht, dass die Glocken nur jede Stunde läuten dürfen. Die viertelstündlichen Hammerschläge wurden verboten.
Gegen diese Entscheidung des Baurekursgerichts lehnte sich die Kirchgemeinde auf. Weil das Verwaltungsgericht das Verbot guthiess, muss nun das Bundesgericht über das Glockengeläute entscheiden. Im Klartext bedeutet dies: Verliert die Kirche, können andere Glockenfeinde das nächtliche Gebimmel in ihren Gemeinden ebenfalls stoppen.
Schlechtes Omen
Der wegweisende Entscheid fällt heute. Dass eine ETH-Studie den kritischen Wert für nächtliches Geläut von 60 auf 40 Dezibel senkte, ist für die Kirche ein schlechtes Omen.
Kirchenpräsident Peter Meier hat deshalb eine Umfrage in Auftrag gegeben, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Ein Meinungsforschungsinstitut sollte herausfinden, wie gross der Anteil der Glocken-Gegner in der Wädenswiler Bevölkerung ist. Die Telefonumfrage ergab: 93 Prozent störten sich nicht an den viertelstündlichen Glockenklängen in der Nacht.
«Dürfen Einzelne die Mehrheit überstimmen?», fragt Kirchenpräsident Meier. «Ich finde das problematisch.»
Untersuchung legt gesundheitliche Folgen nahe
Bloss: Eine ETH-Untersuchung an 27 Probanden besagt, dass das nächtliche Gebimmel gesundheitliche Folgen hat. Denn der Mensch wacht von Natur aus zwanzig- bis dreissigmal pro Nacht auf, ohne dies bewusst wahrzunehmen. Passiert dies zu häufig, kommt die Erholung durch den Schlaf zu kurz. Die Forscher fanden heraus, dass Glockengeräusche von über 40 Dezibel zu solchen Aufwachreaktionen führten.
Werden die Bundesrichter bei ihrer Entscheidung der Telefonumfrage der Wädenswiler Kirchgemeinde oder der ETH-Studie mehr Gewicht geben? Fest steht: Bisher hat das Bundesgericht bei ähnlichen Streitigkeiten im Interesse der Kirchen entschieden. Allerdings könnten neue wissenschaftliche Erkenntnisse dieses Mal eine andere Entscheidung herbeiführen. (noo)