Die einstige Schaffhauser Flüchtlingsbetreuerin Tanja S. (28) hat sich auf eine verhängnisvolle Sex-Affäre mit dem afghanischen Flüchtling Monir Khan (20) eingelassen (BLICK berichtete). Im letzten Sommer machte BLICK den Fall publik – brachte die Lügen von Tanja S. ans Licht: Sie hatte das Verhältnis zum Afghanen immer abgestritten.
Die Beziehung zerbricht. Tanja S. zeigt ihren afghanischen Ex-Liebhaber an; wegen Nötigung, Tätlichkeit und Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Nun stand er deshalb vor dem Schaffhauser Kantonsgericht, wie die «Schaffhauser Nachrichten» schreiben. Anlässlich der Verhandlung werden neue Details rund um das Techtelmechtel, dass zwischen November 2015 und Juli 2016 stattgefunden hat, bekannt.
«Das allererste Mal Sex hatten wir in ihrem Büro»
Bis zu 24-mal täglich soll Khan Tanja S. angerufen haben. Zudem soll Khan seine Ex-Geliebte geohrfeigt haben, als er durch Zufall eine Nachricht eines anderen Mannes auf ihrem Handy entdeckte. «Ich hatte mich nicht mehr unter Kontrolle», nimmt Khan vor Gericht Stellung.
Bereits im Juli 2017 hatte Khan im BLICK gestanden: «Ich bestreite die Vorwürfe nicht.» Er packte über seine einstige Liebhaberin aus. «Das allererste Mal Sex hatten wir in ihrem Büro im Gemeindehaus. Für mich war es das erste Mal, sie nahm mir meine Unschuld», sagte Khan damals. Auch vor Gericht schildert er seine damalige unsterbliche Liebe für seine einstige Betreuerin: «Sie war meine Luft, ohne sie konnte ich nicht leben.»
«Er war extrem eifersüchtig. Irgendwann konnte ich nicht mehr»
Lange war die Romanze zwischen der früheren Flüchtlingsbetreuerin und dem Asylsuchenden ein Geheimnis. Niemand sollte je davon erfahren. Doch dann beendet Tanja L. die Liebschaft mit dem Flüchtling. «Er war extrem eifersüchtig. Irgendwann konnte ich nicht mehr», erklärt die Lügen-Betreuerin anlässlich der Verhandlung.
Khan soll eben diese Situation ausgenutzt haben. Er drohte damit, die Sex-Affäre publik zu machen, wenn sich Tanja S. nicht mehr mit ihm treffen würde. Das Gericht befand den angeklagten Afghanen wegen Nötigung und Tätlichkeiten für schuldig. Das Urteil: Eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 Franken – bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt eine Busse von 150 Franken. (rad)
* Name der Redaktion bekannt