In keiner Schweizer Stadt werden so viele Kiffer gebüsst wie in Zürich. Das schreibt «tsüri.ch» und beruft sich dabei auf die Kriminalstatistik der Zürcher Stadtpolizei.
1863 Bussen stellten die Polizisten wegen des Besitzes oder des Konsums von Cannabis im Jahr 2016 aus. Zum Vergleich: In Bern waren es gerade mal 203 Bussen, in Basel 143 und in St. Gallen total 310 Bussen.
Die Zahlen auf Einwohner gerechnet machen das Bild noch deutlicher: 4,7 Bussen pro Tausend Einwohner werden in Zürich ausgesprochen, in Basel sind es 0,74, in Bern bloss 0,19.
Zürich ist besonders streng
Kiffer leben in Zürich also besonders teuer. 100 Franken kostet es, wird man mit einem Joint erwischt, hinzu kommen Gebühren von mehreren Hundert Franken.
Der Grund für die Kiffer-Bussen-Flut: Zürich legt das Betäubungsmittelgesetz anders aus, wie Polizeisprecher Marco Cortesi zu BLICK sagt.
«Wir legen das Betäubungsmittelgesetz offenbar anders aus als Bern. Bei uns gilt auch das Mitführen von Cannabis als Straftat, in Bern lediglich das Konsumieren», so Cortesi.
Zürcher Polizei verlor vor Gericht
Dabei ignoriert die Stadtpolizei Zürich ein Urteil des Bezirksgerichts aus dem Jahr 2015 konsequent – und bewusst.
Im März 2015 büsste die Stadtpolizei einen Studenten, weil er acht Gramm Cannabis in einem Robidog-Säckchen bei sich hatte.
Der Student wehrte sich dagegen und bekam im September 2016 vor dem Bezirksrichter recht. Das Mitführen von so geringen Mengen an Cannabis, so der Richter, sei keine Straftat.
Der Entscheid erlangte Rechtskraft, weil die Stadt die Frist zum Rekurs verpasst hatte.
Warten auf das Obergericht
Für die Stadtpolizei ist der Gerichtsentscheid aber kein Hindernis, weiterhin Bussen zu verteilen, die vom Bezirksgericht als gesetzwidrig bezeichnet wurden.
«Wir warten auf einen Entscheid des Obergerichts», sagt Cortesi. Ein solcher ist aber gar nicht hängig, was der Stadtpolizei Zürich bewusst ist.
Anders gesagt: Die Stapo will so lange Bussen verteilen, bis ein Kiffer seine Busse anficht, vor dem Bezirksrichter recht bekommt und das Obergericht einen solchen Entscheid stützt.