Es war ein verschneiter Dezembermorgen im Jahr 2014, als Bennet S.* (34) seinen britischen Kollegen A.M.* (†23) in Küsnacht ZH brutal tötete. Der Galeristensohn war wegen Drogenkonsums in einen psychotischen Zustand mit Wahnvorstellungen geraten (BLICK berichtete) – und schlug dem Opfer den Schädel ein.
Das Bezirksgericht Meilen hat den 34-Jährigen zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte verurteilt. Der psychiatrische Gutachter attestierte eine «schwere Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit». Folglich plädierte die Verteidigung von S. auf «selbstverschuldete Unzurechnungsfähigkeit» – und forderte eine stationäre Massnahme.
Staatsanwalt will höhere Strafe
Die Verteidigung hatte bereits nach dem Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen. Das «harte Urteil» sei nicht nachvollziehbar, sagten damals die Anwälte.
Staatsanwalt Alexander Knauss bestätigt einen entsprechenden Weiterzug des Urteils gegenüber «20 Minuten». Zudem hat Knauss selbst das Urteil angefochten und fordert eine höhere Freiheitsstrafe: 16 Jahre.
Die Anwälte des Verurteilten wollten die Beweggründe der Berufung vor der Verhandlung nicht kommentieren. Der Prozess ist für den 18. November angesetzt. (szm)
*Namen der Redaktion bekannt