Diskriminierung auf Twitter hat juristisches Nachspiel
Hass-Tweets lohnen sich nicht

Auch die Polizei ist seit längerer Zeit aktiv auf Twitter. Das freut User, die sich über Fahndungserfolge informieren wollen, nicht aber Wutbürger, die Hass und Rassismus verbreiten. Sie büssen dafür mit Geld- oder Freiheitsstrafen.
Publiziert: 22.12.2016 um 16:27 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:36 Uhr
Auf Twitter gibts bei der Stadtpolizei Adventswünsche und harte Fakten.
Foto: Twitter

Der Auftritt der Stadtpolizei Zürich während der Schiesserei in der Moschee wurde gelobt. So auch jener der Berliner Ordnungshüter bei der Amokfahrt des LKW. Der Tenor: Durch aktives und transparentes Kommunizieren wurden Gerüchte verhindert.

Das hinderte Rassisten und selbsternannte Wutbürger jedoch nicht daran, ihre Hassgerüchte zu verbreiten: So war es für viele klar, dass der Täter der Zürcher Schiesserei ein Islamist war (obwohl es sich um einen Schweizer mit ghanaischen Wurzeln ohne IS-Verbindungen handelte). Ein anderer Twitter-User schrieb gar: «Hat einer Moslems umgelegt? Wenn ja, habt ihr weniger Terroristen … freut euch.»

Busse oder Knast für Rassisten

Dass sich das nicht lohnt, sagt schon der gesunde Menschenverstand: Hass säen und Vermutungen äussern kann Unschuldige vorverurteilen. Dass es auch juristisch unklug ist, stellt die Stadtpolizei Zürich am Abend der Zürcher Schiesserei klar: Mögliche Rassendiskriminierungen werde man von Amtes wegen verfolgen. 

In mindestens einem Fall wurde dies auch getan, bestätigt die Stadtpolizei gegenüber BLICK: So wurde etwa der Tweet eines Users, der Moslems pauschal als Terroristen bezeichnete, zur Prüfung an die Ermittler weitergeleitet. Im Falle einer Verurteilung drohen bei Rassendiskriminierung Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. (pma)

Der Nutzer musste aus Datenschutzgründen verpixelt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Foto: Twitter
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