Deutscher Rentner-Pilot verbreitet Angst und Schrecken
Irrflug über Kloten

Jahrelang wehrte sich ein Deutscher Hobbypilot gegen seine Verurteilung. Nun wurde er für seinen Irrflug im Nachbarland bestraft.
Publiziert: 19.05.2019 um 00:11 Uhr
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Aktualisiert: 19.05.2019 um 14:30 Uhr
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Wollte eigentlich in Kloten landen, bekam es dann aber mit einem deutschen Hobby-Piloten im Rentenalter zu tun: Airbus von Edelweiss.
Foto: shutterstock
Tobias Marti

Irgendwie war da ein Echo. Ab und zu wurde es auf dem Radar sichtbar. Dem Mann im Tower des Flughafens Zürich gefiel das nicht. Überhaupt nicht. Denn mit dem unbekannten Flugzeug auf seinem Bildschirm, dem Grund für das Signal, bestand kein Funkkontakt. Das «Ufo» näherte sich dem Nahverkehrsbereich des Flughafens in Kloten ZH mit beängstigendem Tempo.

Der Zeitpunkt für die Überraschung war denkbar ungeeignet. Denn gerade hatte der Flugverkehrsleiter im Tower Piste 14 für einen Edelweiss-Airbus aus Las Vegas (USA) freigegeben. Und der Fe­rienflieger meldete tatsächlich ein nicht identifiziertes Flugzeug auf Kollisionskurs: einen Motorsegler mit Pilot und Passagier.

Keine Verbindung zum Tower

Es handelte sich um den Hobbypiloten R. H.*, einen deutschen Rentner (72). Der war früher am Tag im Nachbarland gestartet und navigierte nun unbeschwert nach den Regeln des Sichtflugs, der in seinem Fall leider eher einem Blindflug glich. Der Mann hatte den Transponder ausgeschaltet, einen automatischen Kennungssender, Verbindung mit dem Tower bestand keine – und in der Gegend von Kloten kannte er sich offenbar nicht aus. Für R. H. hatte das immerhin den Vorteil, dass er von all der Hektik um ihn herum nichts mitbekam.

Gemütlich gondelte der Rentner-Pilot weiter, um nun in einem Abflugsektor des Flughafens für Aufregung zu sorgen: Piste 28 war es diesmal. An die flog er so nah heran, dass dem Tower nichts übrig blieb, als sämtliche Starts bis auf weiteres zu unterbrechen. Chaos in Kloten!

Eine Dreiviertelstunde geisterte der Hobby-Flugzeugführer so durch den Schweizer Luftraum. Sein Radar hatte er die ganze Zeit ausgeschaltet. Zurück in deutschen Gefilden, vermied er es zunächst tunlichst, sein Schweizer Abenteuer zu melden. Allerdings ist fraglich, ob er die Irrungen und Wirrungen im Nachbarland überhaupt mitbekommen hatte.

Ein Flug, drei Bussen

Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, der SonntagsBlick vorliegt, wurde der Mann nun von der Bundesanwaltschaft verurteilt. Es habe sich um einen schwerwiegenden Vorfall gehandelt, Passagiere, Crew wie Bodenpersonal seien massiven Gefährdungen ausgesetzt gewesen.

Der Blindflug fand im Sommer 2016 statt; das Urteil wurde erst jetzt rechtskräftig, weil sich der Deutsche hartnäckig wehrte. Sein Anwalt argumentierte all die Jahre, sein Klient sei bereits in Deutschland zu einer Busse von 3000 Euro verurteilt worden: «Wegen des identischen Sachverhalts.»

Die Schweizer gaben sich damit aber nicht zufrieden, schliesslich war es der helvetische Luftraum, in dem der Deutsche Angst und Schrecken verbreitet hatte.

Nun gab der Rentner klein bei. Verurteilt wurde er wegen Störung des öffentlichen Verkehrs. Was eine bedingte Geldstrafe von 7500 und eine Busse von 1500 Franken zur Folge hatte: ein Flug, drei Bussen.

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