Die zuständige Staatsanwältin fordert eine Verurteilung wegen Mordes, Brandstiftung und weiteren Delikten, wie aus der Anklageschrift hervorgeht, über die am Montag auch der «Zürcher Unterländer» berichtete. Das Strafmass wird sie erst am Prozess bekannt geben.
Der Beschuldigte habe den 67-jährigen Rentner Gino Bornhauser (kl. Bild) aus Eglisau im April 2016 nach einem Streit auf einem Parkplatz verprügelt, ihn in dessen eigenes Auto verfrachtet und auf einen Feldweg im deutschen Hohentengen gelegt (BLICK berichtete). Dann habe er den Rentner mehrmals vor- und rückwärts überfahren, so dass dieser noch vor Ort gestorben sei.
Der Opel wurde zwei Tage später in einem Waldstück in Lottstetten D gefunden. Er war ausgebrannt. Vom Opfer fehlt bis heute jede Spur. Der Brasilianer, ein Nachbar des Verstorbenen, gestand zwar, den Rentner umgebracht zu haben. Jedoch kann oder will er sich nicht daran erinnern, wo er die Leiche ablegte.
Bornhauser gab den falschen Pin-Code
Verhaftet wurde der 36-Jährige, weil er seine Ehefrau beauftragt hatte, mit den Bankkarten des Opfers Geld abzuheben. Die mutmasslichen Pin-Codes, die der Täter beim Rentner fand, stellten sich jedoch als falsch heraus.
Die Bankomaten registrierten jedoch, dass jemand auf das Konto des Opfers zugreifen wollte. Daraufhin bezog die Ehefrau mit der eigenen Karte Geld, womit sie den entscheidenden Hinweis lieferte.
Der Rentner gilt momentan noch als vermisst. Im Juli publizierte das Bezirksgericht Bülach einen so genannten Verschollenen-Aufruf. Wer Angaben über den Verbleib des Opfers machen kann, muss sich bis Ende Jahr melden. Geht keine Meldung ein, wird der Rentner dann als verschollen oder tot erklärt. Erst danach haben die Angehörigen und die Ehefrau Anspruch auf das Erbe und die Witwen-Rente. (SDA)