Heute Morgen begann der fünftägige Prozess gegen den 29-jährigen Bennet S.* am Bezirksgericht Meilen. S. tötete am 30. Dezember 2014 in der Villa seiner Eltern in Küsnacht ZH seinen Bekannten A.M. (23).
Zudem soll er in einem Hotel seine Ex-Freundin vergewaltigt und sexuell genötigt haben.
Bennet S. wirkt im Gerichtssaal ruhig und gelassen. Mit seinen Jeans und dem Blazer sowie den schulterlangen blonden Haaren, macht er einen gepflegten Eindruck.
Täter und Vergewaltigungsopfer im selben Saal
Gleich zu Beginn des Prozesses lässt er ausrichten, dass er sich nicht zu den Vorwürfen äussern, sondern die ganze Woche schweigen wird. «Auf Empfehlung meiner Rechtsvertreter», sagt er bei der Befragung zu seiner Person.
Das mutmassliche Opfer der Vergewaltigung sitzt ebenfalls im Gerichtssaal.
Die Anwälte von Bennet S. versuchten jedoch ihre Glaubwürdigkeit in Frage zu ziehen. Sie stellten die Forderung auf, dass eine Freundin des Vergewaltigungsopfers vorgeladen wird. Diese habe mehrfach erlebt, dass sie nicht die Wahrheit gesagt habe. Sie soll sogar einmal eine Vergewaltigung vorgetäuscht haben.
Das Gericht lehnt den Antrag allerdings ab. Ebenso wie den Antrag der Anwälte der Opferfamilie von A.M. Sie wollten wissen, ob Bennet S. A.M. zusätzlich mit Scherben verletzt hatte. Dies sei allerdings nicht relevant, entschied das Gericht.
Drogen-Experte spricht zu Kokain- und Ketaminsucht
Nach diesen Vorfragen, spricht ein Drogen-Experte. Denn Galeristensohn Bennet S. war wegen seines Kokain-und Ketaminkonsums in einen psychotischen Zustand mit Wahnvorstellungen geraten.
Dies erklärt auch ansatzweise die Brutalität seiner Taten. Am frühen Morgen des 30. Dezember 2014 tötete der S. in der Villa seiner Eltern in Küsnacht ZH seinen Bekannten A.M. (23) in einem Gewaltexzess.
Die brutale Tötung seines Kollegen war nur das letzte Glied einer unglaublichen Gewaltspirale, hervorgerufen durch eine völlig ausser Kontrolle geratenen Drogensucht. Hauptsächlich die Kombination von Ketamin und Kokain bildeten bei Bennet S. schwere Psychosen und Wahnvorstellungen.
Hexen und Geister gesehen
Gemäss Anklage griff er 2011 bei einer solchen Episode seinen Vater mit einem Gehstock an. In seinem Wahn glaubte er, seine Angehörigen seien Hexen. Obwohl er nach Einweisung in eine psychiatrische Klinik ausdrücklich vor weiterem Konsum gewarnt worden war, liess der junge Mann nicht von den gefährlichen Drogen ab.
Im Juli 2014, als er mit seiner Freundin auf Ibiza weilte, kam es zu einem weiteren Drogenexzess. Bennet S. glaubte in seinem Wahn, alle Anwesenden auf einer Party seien Geister. Seine Freundin müsse entscheiden, ob er dem Fegefeuer geopfert werden müsse. Laut Anklageschrift sei er sich dann sicher gewesen, dass er seine Freundin eigentlich umbringen müsse.
In diesem psychotischen Zustand versuchte er während einer Taxifahrt, seine Freundin aus dem fahrenden Taxi zu stossen. Zu diesem Zeitpunkt war der Mann gemäss dem Staatsanwalt jedoch nicht schuldfähig.
Die junge Frau beschuldigt ihren Ex-Freund jedoch zudem der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung. Die Taten seien in einem Londoner Hotel geschehen.
Kerze in den Mund gerammt
Die gravierendste Tat war jedoch die Tötung des Bekannten in der Goldküstenvilla. Der Staatsanwalt wirft dem 1,96 Meter grossen Bennet S. vor, er habe den schweizerisch-britischen Doppelbürger A.M. erst mit der Faust, dann mit Schlägen verschiedener Skulpturen und mit einem 1,2 Meter hohen und sechs Kilo schweren Kerzenständer, gegen Körper und Kopf geschlagen. Schliesslich habe er dem noch lebenden M. eine Kerze in den Mund gerammt und ihn gewürgt.
Der Staatsanwalt nimmt an, dass der Kunsthändlersohn auch in jener Nacht unter massivem Drogeneinfluss gestanden hatte. Er klagt ihn deshalb wegen Verübens einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit an.
Er beantragt eine Strafe von acht Jahren (bei fahrlässigem Handeln bei der Tat) oder 13 Jahren, wenn das Gericht ein eventualvorsätzliches Handeln annimmt.
Die Verteidigung von Bennet S. bestreitet die strafrechtliche Schuld hinsichtlich der Tötung von A.M. Ihr Mandant habe die Tat in voller Unzurechnungsfähigkeit begangen. Auch den Vorwurf, er habe seine Freundin vergewaltigt und sexuell genötigt, werde bestritten. Dasselbe gelte auch für den Tötungsversuch (Taxifahrt).
* Name der Redaktion bekannt