Beamten-Blödsinn in Bonstetten ZH
Betreibungsamt verschickt Mahnung wegen 30 Rappen

Ein Leserreporter erhielt vom Betreibungsamt Bonstetten ZH eine Mahnung. Fehlender Betrag: Nur wenige Rappen. Der Brief wurde sogar per Einschreiben verschickt.
Publiziert: 02.07.2019 um 15:23 Uhr
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Aktualisiert: 02.07.2019 um 20:25 Uhr
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Ein Leserreporter erhielt vom Betreibungsamt eine Mahnung. Ausstehender Betrag: 30 Rappen.
Foto: Screenshot
Martin Bruhin

Anfang Juni klingelt es bei einem Leserreporter aus der Gemeinde Bonstetten ZH an der Haustür. Es ist der Pöstler, der ihm einen eingeschrieben Brief überreicht.

Als der Leserreporter den Brief öffnet, muss er lachen: «Das ist doch ein Witz. Wo ist die versteckte Kamera?», sagt er zu sich selber. Der Grund: Er wird vom Betreibungsamt Bonstetten wegen eines ausstehenden Betrags von 30 Rappen gemahnt.

«Das ist doch total absurd»

Wie es zum Differenzbetrag gekommen ist, weiss der Leserreporter selbst nicht mehr. «Vermutlich habe ich beim E-Banking einen Fehler gemacht oder es wurde etwas abgerundet.» Viel wichtiger scheint ihm aber die Frage, weshalb er deswegen eine Mahnung erhalten hat. «Ich finde es unglaublich, dass es niemand kontrolliert hat.» Der Brief koste ja wesentlich mehr als der ausstehende Betrag. «Das ist doch total absurd», sagt er zu BLICK. 

«Betrag macht aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Sinn»

Tatsächlich: Um den Brief eingeschrieben abzusenden, muss die Gemeinde 5.30 Franken zahlen. Der Bonstetter Gemeindeschreiber Christof Wicky zeigt deshalb Verständnis fürs Unverständnis: «Aus betriebswirtschaftlicher Sicht macht dieser Betrag natürlich überhaupt keinen Sinn. Eigentlich müsste darauf verzichtet werden.» Wenn man die Situation aus der Sicht der Gleichbehandlung der Bürger betrachte, müssen aber alle Beträge eingefordert werden – so klein sie auch sind. 

Natürlich könne man sich überlegen, ab einem gewissen Betrag auf die Forderung zu verzichten. «Bei Gebührenverzicht stellt sich aber immer die Frage, wo man die Grenze setzt», sagt Wicky. Würde diese beispielsweise bei 30 Rappen liegen, so könnten künftig aufgrund der Rechtsgleichheit alle Kunden der Gemeinde diesen Betrag von ihrer Rechnung abziehen – das gehe natürlich nicht. 

Wicky möchte aber aus dem Fall lernen: «Wir werden in Zukunft bei Mahnungen darauf achten, dass für die Einforderung von Kleinstbeträgen pragmatische Lösungen gefunden werden können.» 

20 Rappen zu viel bezahlt

Der Leserreporter hat den offenen Betrag zwischenzeitlich beglichen und nach eigener Aussage gleich 50 Rappen einbezahlt – einfach zur Sicherheit, wie er sagt – und zwingt die Gemeinde damit, erneut zu reagieren. Denn auch in solchen Fällen nimmt es das Betreibungsamt genau: «Selbstverständlich erstatten wir zu viel bezahlte Gebühren zurück», sagt Wicky.

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