Die ETH Zürich leitet gegen die Professorin Giulia M.* des ehemaligen Instituts für Astronomie ein Entlassungsverfahren ein. Dieser Entscheid stützt sich auf die umfassende Administrativuntersuchung, welche die Schulleitung vor einem Jahr in Auftrag gegeben hat.
Die Italienerin hatte jahrelang Doktoranden schikaniert (BLICK berichtete). Die Frau soll ihre Machtposition ausgenutzt und dafür gesorgt haben, dass nur mit ihr klar kam, wer sich ihr beugte. «Sie hat alles bis aufs Kleinste kontrolliert, war misstrauisch und verlangte übermenschlichen Einsatz», sagte ein ehemaliger Doktorand der «NZZ». Eine ehemalige Postdoktorandin: «Schon eine vermeintlich falsche Körperhaltung ihr gegenüber konnte zu langen Diskussionen führen.» Als Sofortmassnahme wurden die betroffenen Doktorierenden im März 2017 einer anderen Betreuungsperson zugeteilt.
Im vergangenen Herbst wurde das Institut für Astronomie aufgelöst und M. in ein Sabbatical geschickt.
Nun soll ihr gekündigt werden. «Die von einem unabhängigen externen Experten durchgeführte Administrativuntersuchung hat schwerwiegendes pflichtwidriges Verhalten über einen längeren Zeitraum hinweg festgestellt», schreibt die ETH in einer Mitteilung. Deswegen wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses empfohlen. «Der Untersuchungsbericht belegt, dass es sich um inakzeptables Verhalten handelt, das wir nicht tolerieren», sagt ETH-Präsident Lino Guzzella.
«In Testimonials angeschwärzt»
Nachdem die ETH über das Entlassungsverfahren informiert hatte, meldet sich nun der Anwalt der Frau zu Wort. Seine Mandantin sei «Opfer einer rachsüchtigen Doktorandin, aber auch des Machtkampfs geworden, der zwischen der Ombudsperson van Gunsteren und Guzzella einerseits sowie zwischen dem Departement Physik und Guzzella andererseits ausgetragen worden ist», schreibt er.
Der ETH-Rat habe sich instrumentalisieren lassen. M. habe bis Ende 2016 klaglos gearbeitet und geforscht. Im Januar und Februar 2017 sei sie Opfer «einer Gruppe von Mitarbeitenden» geworden, die sie in mehreren «sog. Testimonials anschwärzten», schreibt der Anwalt weiter. Die besagte Doktorandin habe so gehandelt, weil die Professorin mit derer Leistung nicht zufrieden war.
Giulia M. werde sich gegen eine Entlassung wehren, kündigt der Anwalt an.
Am Ende weist er noch auf andere männliche Professoren hin, gegen die «gravierendere Beschwerden erhoben wurden». In diesen Fällen seien aber keine vergleichbare Massnahmen ergriffen worden. (man)
* Name geändert