Der arbeitslose Tamile Amar I. * (35) sah eine schlafende Frau (24) im Zug von Winterthur nach Zürich – und packte seinen Penis aus. Er strich damit der damals 22-Jährigen übers Gesicht. Dann legte er ihr sein Glied in die Hände. Als sein Opfer aufwachte, flüchtete er aus dem Zugabteil. Passiert ist die Ekel-Attacke bereits im Dezember 2017.
Jetzt wurde Amar I. wegen Schändung, mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und Exhibitionismus verurteilt. Vom Bezirksgericht Zürich kassiert er für seine Taten insgesamt zwei Jahre und acht Monate Knast.
«Er hat mir meine Grundsicherheit genommen»
«Es tönt wie eine Geschichte aus einem schlechten Krimi. Niemand möchte auf diese Weise aufwachen», hatte Staatsanwalt Matthias Stammbach in seinem Plädoyer gesagt. Der Täter habe die Frau zum Werkzeug seiner sexuellen Wünsche gemacht und habe die «zum Widerstand unfähige» Frau geschändet. Er forderte für Amar I. darum eine Haftstrafe von vier Jahren sowie einen Landesverweis von sieben Jahren. Der Verteidiger hingegen verlangte nach «einer milderen Strafe» für den Tamilen.
Die Ekel-Attacke von Amar I. hat bei seinem Opfer ihre Spuren hinterlassen. Während des Prozesses vor dem Zürcher Bezirksgericht brach sie in Tränen aus. «Er ist sehr berechnend vorgegangen und hat mir damit meine Grundsicherheit genommen», so die heute 24-Jährige. Noch immer wird sie wegen des Vorfalls therapeutisch behandelt.
Täter hat auch schon vor Minderjähriger onaniert
Und die Frau war nicht das einzige Opfer von Amar I. Mitte Januar 2018 war es zu einer weiteren exhibitionistischen Handlung vor einer erwachsenen Zugpassagierin gekommen. Letztlich überführt wurde der Exhibitionist von Zugsüberwachungskameras, die die Tat aufnahmen – auch in letzterem Fall.
Doch Amar I. machte auch vor Minderjährigen nicht halt. So machte er sich auch an ein zum Tatzeitpunkt 15-jähriges Mädchen ran. Und onanierte vor ihr bis zum Samenerguss. Beim Prozess zeigte sich Amar I. einsichtig: «Weshalb ich dies getan habe, weiss ich nicht.» Doch realisiere er nun, was er angerichtet habe.
Amar I. muss das Land verlassen
Neben der unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wird Amar I. für fünf Jahre des Landes verwiesen. Zudem muss er der schlafenden Frau eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen, zwei weiteren Opfern 3500 Franken.
Zudem stehen Untersuchungs- und Gerichtskosten für über 40'000 Franken an. Das Urteil kann noch ans Obergericht weitergezogen werden.
* Name geändert