«Ich habe das Geld aus freien Stücken erhalten»
4:32
Loredana äussert sich:«Ich habe das Geld aus freien Stücken erhalten»

Wird die Kosovarin verurteilt, könnte sie ausgeschafft werden
Loredana droht das gleiche Schicksal wie Besko

Der kosovarische Rapper Besko machte sich in der Schweiz strafbar und wurde nach Absitzen der Strafe des Landes verwiesen. Im Falle einer Verurteilung droht dies auch Loredana: Sie besitzt keinen Schweizer Pass.
Publiziert: 11.05.2019 um 12:49 Uhr
|
Aktualisiert: 13.05.2019 um 09:31 Uhr
1/16
Loredana nimmt an einer Pressekonferenz in Pristina Stellung zu den gegen sie erhobenen Betrugsvorwürfen.
Foto: BLICK

Die Luzerner Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Vorwurf: Betrug. Die Rapperin Loredana, die mit bürgerlichem Namen Loridana Zefi heisst, soll einem Walliser Ehepaar mithilfe von Lügengeschichten 700’000 Franken abgeknöpft haben.

Für Loredana gilt die Unschuldsvermutung. Sollte sie jedoch verurteilt werden, blühen ihr bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Damit droht ihr nach Absitzen der Strafe auch eine Ausschaffung. Denn Loredana hat keinen Schweizer Pass.

Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber «20 Minuten» erklärt, besitzt Loredana einzig die kosovarische Staatsbürgerschaft.

Gescheiterte Einbürgerung

Damit ist klar: Eine Einbürgerung, die Loredana laut einer Ausschreibung von Ende 2013 im Amtsblatt von Emmen LU beantragt hatte, kam nicht zustande. Weshalb, ist unklar. 

Der Einbürgerungsantrag von Loredana, die mit bürgerlichem Namen Loridana Zefi heisst, wurde im Dezember 2013 im Amtsblatt ausgeschrieben.
Foto: Emmenmail

Im Falle einer Verurteilung könnte Loredana noch von der sogenannten Härtefallklausel profitieren. Kommt diese nicht zur Anwendung, droht der Rapperin das gleiche Schicksal wie ihrem «Berufskollegen» Besko, der in der Schweiz unter anderem wegen bewaffneten Raubes hinter Gittern sass und nach Absitzen der fast sechsjährigen Haftstrafe in den Kosovo ausgewiesen wurde. (noo)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?