Die Luzerner Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Vorwurf: Betrug. Die Rapperin Loredana, die mit bürgerlichem Namen Loridana Zefi heisst, soll einem Walliser Ehepaar mithilfe von Lügengeschichten 700’000 Franken abgeknöpft haben.
Für Loredana gilt die Unschuldsvermutung. Sollte sie jedoch verurteilt werden, blühen ihr bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Damit droht ihr nach Absitzen der Strafe auch eine Ausschaffung. Denn Loredana hat keinen Schweizer Pass.
Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber «20 Minuten» erklärt, besitzt Loredana einzig die kosovarische Staatsbürgerschaft.
Gescheiterte Einbürgerung
Damit ist klar: Eine Einbürgerung, die Loredana laut einer Ausschreibung von Ende 2013 im Amtsblatt von Emmen LU beantragt hatte, kam nicht zustande. Weshalb, ist unklar.
Im Falle einer Verurteilung könnte Loredana noch von der sogenannten Härtefallklausel profitieren. Kommt diese nicht zur Anwendung, droht der Rapperin das gleiche Schicksal wie ihrem «Berufskollegen» Besko, der in der Schweiz unter anderem wegen bewaffneten Raubes hinter Gittern sass und nach Absitzen der fast sechsjährigen Haftstrafe in den Kosovo ausgewiesen wurde. (noo)