Rapperin Loredana Zefi (23) steht auf teure Luxus-Karrossen, Markenklamotten und wohnte bis vor kurzem in einer schicken Penthouse-Wohnung in Luzern. Doch mit dem Luxusleben dürfte es nun vorbei sein: Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat die Konten der Musikerin aus dem Kosovo eingefroren, wie aus einem Urteil des Kantonsgerichts hervorgeht, das «Zentralplus» vorliegt.
Gewöhnlich greifen die Behörden zu diesem Mittel, wenn ein Verdacht besteht, dass das Geld auf den Konten aus einem Verbrechen stammt. Aktuell führt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Loredana wegen Betrug, Drohung und Erpressung.
So soll Loredana über Jahre hinweg die Walliserin Petra Z.* um 700'000 Franken erleichtert haben, indem sie sich als Anwältin Anna Landmann ausgab. Den Vorwurf, sie habe das Geld erschlichen, lehnte Loredana bis zuletzt ab. «Sie hat mir das Geld freiwillig gegeben», sagte sie an einer Pressekonferenz in Pristina.
Fehlt jetzt das Geld für den Anwalt?
Genau das wollen die Behörden nun wohl herausfinden. Neben den Konten hat das Gericht auch ihr Tresorfach bei der Bank sperren lassen. Wie das Portal weiter berichtet, hat sich die Rapperin gegen die Beschlagnahmung gewehrt – und einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege gestellt!
Darauf hat eigentlich nur Anspruch, wer sich weder Anwalt noch Gerichtskosten leisten kann. Bis zuletzt protzte Loredana aber auf Instagram mit ihrem luxuriösen Lifestyle, zur Pressekonferenz in Pristina erschien sie in einer Jacke von Louis Vuitton.
Klar ist, dass Loredana nun keinen Zugriff mehr auf ihr Vermögen hat. Sie muss nun einzig von ihrem Einkommen leben. Brisant: Dieses scheint ihr Anwalt als tief genug einzustufen, dass sie unentgeltliche Rechtspflege erhalten dürfte. Ob dem so ist, muss das Gericht nun entscheiden.
Kriminelle Familiengeschäfte
Wie lange Loredana ohne ihre Reserven auskommen muss, ist unklar. Ebenso, ob das Geld tatsächlich von kriminellen Geschäften stammt. In den vermeintlichen Betrug an Petra Z. sind neben Loredana noch mindestens drei ihrer Brüder verwickelt, wie BLICK im Mai publik machte.
Der älteste, Tarik*, soll gemäss Opfer Z. auch saftig abkassiert haben: 200'000 Franken hat sie ihm überwiesen. Tarik musste die Schweiz gemäss BLICK-Informationen vor Längerem verlassen. Gegen ihn läuft im Fall Petra Z. kein Verfahren – Loredana ist derweil die einzige Verdächtige.
Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind und ein Urteil vorliegt, gilt für die Rapperin die Unschuldsvermutung. (hah)
* Name geändert