Am Montagabend marschierten an der Schwyzer Fasnacht zwölf Männer in scheinbar blutverschmierten, weissen Roben durch die Strassen. Beim Marsch trugen sie Fackeln und eine schwarz-weiss-rote Flagge mit dem Keltenkreuz bei sich. Auf ihrer Brust prangte das Symbol des Ku-Klux-Klans – ein rassistischer und gewalttätiger Geheimbund aus dem Süden der USA.
Unter den Kutten steckten keine fehlgeleiteten Narren, sondern Rechtsextreme. Viele Fasnächtler fühlten sich von deren geschmackloser Verkleidung provoziert. Selbstgeschneidert sind die Kutten nicht: Die Kostüme lassen sich leicht bei verschiedenen Anbietern im Internet finden und kaufen.
Ku-Klux-Klan Robe zum reduzierten Preis
Die Ähnlichkeit ist verblüffend: Das aufgedruckte Blut und der obere Teil der Haube, welcher aus einem glänzenden Material gefertigt ist, ähneln den Roben aus Schwyz sehr. Diese kauft man aber nicht etwa auf fremdenfeindlichen Internetseiten, sondern bei gewöhnlichen Onlinehändlern. Kostenpunkt: schlappe 22,95 Euro.
Beim entsprechenden Onlinehändler spielt man das Ganze runter. Bei der Verkleidung handle es sich um Satire, die die rassistische Organisation lächerlich machen soll. Unter dem Produktbild steht: «Wenn Sie sich dieses Kostüm für rassistische Zwecke kaufen wollen, sollten Sie Ihr Geld für den Kauf von Büchern ausgeben, um Ihr kleines Gehirn zu stimulieren.» Die Verkleidung wird auf der entsprechenden Seite mit einem Maximum von fünf Sternen bewertet.
Ein anderer Händler wirbt damit, das Kostüm zum reduzierten Preis im Angebot zu haben. Ein Online-Auktionshaus geht sogar noch weiter: Es verkauft eine originale Ku-Klux-Klan-Robe mit Accessoires aus dem Jahr 1925. Im Preis inbegriffen ist auch ein Zertifikat des ehemaligen Trägers, dessen Name sei aber zensiert.
Verstoss gegen Antirassismusgesetz wird geprüft
Die Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), Alma Wiecken, war über den Auftritt der zwölf Neonazis in Schwyz schockiert: «Solche Aufmärsche sind nicht zu tolerieren.» Es bestehe der Verdacht, dass die Fasnacht missbraucht wurde, um eine menschenverachtende Ideologie zur Schau zu stellen.
Ob ein Verstoss gegen das Antirassismusgesetz vorliegt, könne man zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Grundsätzlich verbietet das Schweizerische Strafgesetzbuch das Verbreiten rassistischer Symbole nur dann, wenn damit für die entsprechende Ideologie geworben wird. Im Fall mit den zwölf Neonazis wird momentan ermittelt. (bra/SDA)