Minenwerfer-Unfall auf dem Schiessplatz Wichlen GL
Bleibt das Gesicht des verletzten Rekruten für immer entstellt?

Der Rekrut, der am 27. März bei einer Übung auf dem Schiessplatz Wichlen in Elm GL schwer verletzt wurde, ist mittlerweile wieder zu Hause. Er muss sich jedoch in den nächsten Monaten zahlreichen Gesichtsoperationen unterziehen.
Publiziert: 19.04.2018 um 17:59 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:40 Uhr
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Soldaten bei der Übung mit einem Minenwerfer. Am 27. März kam es in Wichlen GL zu einem tragischen Unfall.
Foto: © VBS/DDPS (PRESSEBILD)
Nicolas Lurati

Am 27. März kam es auf dem Schiessplatz Wichlen im Kanton Glarus zu einem tragischen Unfall: Bei einer Schiessübung mit einem 8,1-Zentimeter-Minenwerfer wurden vier Rekruten der Infanterie-RS verletzt. Einer davon schwer.

«Der Rekrut stand fünf bis sechs Meter vom Minenwerfer entfernt auf der Ladebrücke eines Duro-Militärlastwagens und wurde von einem herumfliegenden Teil im Kiefer- und Backenbereich getroffen», sagt Mario Camelin, Sprecher der Militärjustiz, zu BLICK.

Ob das das herumfliegende Teil von der Munition oder vom Minenwerfer selbst stammt, ist nach derzeitigem Stand der Ermittlungen noch unklar.

Gesichtsoperationen in den nächsten Monaten

Der junge Mann, dessen Alter die Armee nicht kommunizieren will, erlitt Verletzungen an Kiefer, Schädel und Zähnen und musste hospitalisiert werden. Bis zum 4. April blieb der Rekrut auf der Intensivstation.

Am 6. April konnte er das Spital verlassen, sagt Daniel Reist, Sprecher der Schweizer Armee. Doch der schwere Unfall hat ein langwieriges medizinisches Nachspiel: «In den nächsten Monaten stehen einige Operationen im Kieferbereich an», so Reist.

«Die Ärzte gehen davon aus, dass sichtbare Narben bleiben. Wir hoffen, dass er gesund wird.» 

Strafrechtlich relevant?

Trotz dem Minenwerfer-Unfall will der Rekrut ins Militär zurückkehren, teilt Reist mit. «Momentan ist er zurückgestellt. In einem Jahr wird sein Gesundheitszustand neu beurteilt.»

Derzeit finden keine Übungen mit den 8,1-Zentimeter-Minenwerfern statt. Ab 2019 werden die 8,1.Zentimeter-Minenwerfer aus dem Jahre 1972 durch einen neuen Typ ersetzt. 

Ebenfalls langwierig dürfte die Aufklärung des Falls werden – um festzustellen, ob es Materialversagen oder ein menschlicher Fehler war. Mario Camelin: «Sobald die Gutachten vorliegen, analysieren wir diese. So können wir klären, was passiert ist und wieso.»

Dabei könnten einige unangenehme Fragen auf die Armee zukommen. Eine allfällige Schuldfrage könne jedoch erst nach vorliegen der Gutachten geklärt werden, so Camelin. «Wir müssen schauen, ob eine strafrechtlich relevante Komponente vorliegt. Das kann einige Monate dauern.»

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