Die Liste seiner Straftaten ist lang: Drogenhandel, Hehlerei, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verstösse im Strassenverkehr. Im Jahr 2015 kassierte der Kosovare Mitte 50 dafür 3,5 Jahre hinter Gittern. Jeder andere Ausländer müsste obendrein noch das Land verlassen. Der Kosovare darf bleiben.
Grund: Der fünffache Familienvater leidet an Lungenkrebs, ist auf eine Chemotherapie angewiesen, berichtet die «Luzerner Zeitung». Das Bundesgericht entscheidet deshalb in seinem am Montag publizierten Urteil: «Der Entzug der Niederlassungsbewilligung ist unverhältnismässig.»
Damit widerspricht die oberste Schweizer Instanz dem Luzerner Migrationsamt und dem Obergericht. Üblicherweise werden Migranten ausgewiesen, sollten sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Das Obergericht hielt eine Weiterführung der Chemotherapie auch im Kosovo für möglich.
Kanton Luzern muss blechen
Anders das Bundesgericht. In Bezug auf die Chemotherapie sei «Kontinuität» anzustreben, heisst es im Urteil. Der Umzug in den Kosovo könnte die Behandlung gefährden. Zudem sei der Mann auf die Unterstützung seiner Familie angewiesen. Erst recht, sollte sich der Krebs verschlimmern.
Der Kanton Luzern muss dem Anwalt des Krebskranken nun eine Entschädigung von 2500 Franken bezahlen. Der Kosovare kommt mit einer Verwarnung davon. Bei weiteren Straftaten können ihn die Behörden jederzeit des Landes verweisen. (hah)