Bundesgericht erklärt Landesverweis trotz Drogendelikten als nichtig
Verurteilter Kosovare darf bleiben – weil er Krebs hat

Das Migrationsamt entzog die Niederlassungsbewilligung, weil er mit Heroin handelte. Doch der Kosovare zog vor Gericht: Er könne nicht gehen, er habe Krebs. Tatsächlich hatte er damit Erfolg.
Publiziert: 28.01.2020 um 10:30 Uhr
Das Bundesgericht entschied zu Gunsten des Kosovaren.
Foto: Keystone

Die Liste seiner Straftaten ist lang: Drogenhandel, Hehlerei, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verstösse im Strassenverkehr. Im Jahr 2015 kassierte der Kosovare Mitte 50 dafür 3,5 Jahre hinter Gittern. Jeder andere Ausländer müsste obendrein noch das Land verlassen. Der Kosovare darf bleiben.

Grund: Der fünffache Familienvater leidet an Lungenkrebs, ist auf eine Chemotherapie angewiesen, berichtet die «Luzerner Zeitung». Das Bundesgericht entscheidet deshalb in seinem am Montag publizierten Urteil: «Der Entzug der Niederlassungsbewilligung ist unverhältnismässig.»

Damit widerspricht die oberste Schweizer Instanz dem Luzerner Migrationsamt und dem Obergericht. Üblicherweise werden Migranten ausgewiesen, sollten sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Das Obergericht hielt eine Weiterführung der Chemotherapie auch im Kosovo für möglich.

Kanton Luzern muss blechen

Anders das Bundesgericht. In Bezug auf die Chemotherapie sei «Kontinuität» anzustreben, heisst es im Urteil. Der Umzug in den Kosovo könnte die Behandlung gefährden. Zudem sei der Mann auf die Unterstützung seiner Familie angewiesen. Erst recht, sollte sich der Krebs verschlimmern.

Der Kanton Luzern muss dem Anwalt des Krebskranken nun eine Entschädigung von 2500 Franken bezahlen. Der Kosovare kommt mit einer Verwarnung davon. Bei weiteren Straftaten können ihn die Behörden jederzeit des Landes verweisen. (hah)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?