Der Besitz von geringfügigen Cannabismengen wird im Kanton Luzern bei Erwachsenen von der Polizei nicht mehr gebüsst. Die Strafverfolgungsbehörden ziehen damit die Konsequenz aus einem Bundesgerichtsurteil zu einem Fall in Basel-Stadt.
Die Luzerner Polizei habe von der Oberstaatsanwaltschaft die Weisung erhalten, keine Ordnungsbussen mehr auszustellen, wenn eine Person mit weniger als zehn Gramm Cannabis erwischt werde, erklärte Kurt Graf, Sprecher der Luzerner Polizei, gegenüber der «Luzerner Zeitung» vom Samstag.
Weniger als zehn Gramm Cannabis
Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Besitz gemäss der Zeitung aber verboten. Der Konsum von Cannabis wird sowohl bei Jugendlichen als auch Erwachsenen weiter bestraft. Am Donnerstag hatte bereits der Kanton Zürich bekanntgegeben, Erwachsene, die weniger als zehn Gramm Cannabis auf sich tragen, nicht mehr zu büssen. Bislang musste eine Busse von hundert Franken bezahlt werden.
Grund für die Praxisänderung ist ein Urteil des Bundesgerichts. Es hält darin fest, dass «der blosse Besitz von geringfügigen Drogenmengen zu Konsumzwecken» straflos sei. Seit Oktober 2013 stuft das eidgenössische Betäubungsmittelgesetz zehn Gramm Cannabis als geringfügige Menge ein.
Der Luzerner Polizeisprecher Graf führte gegenüber der «Luzerner Zeitung» weiter aus, dass noch Details für die Polizisten an der Front geklärt werden müssten. «Wir können ja nicht alle Polizisten mit einer kleinen Waage ausstatten» sagte er. (SDA)