Das Spital behält das Baby für weitere medizinische Abklärungen in seiner Obhut. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sei umgehend informiert worden, heisst es in einer Mitteilung. Ein Vormund übernehme die Rechte und Pflichten, die üblicherweise den Eltern des Kindes obliegen würden.
Die Mutter des Kindes kann sich bei der KESB in Pfäffikon oder bei der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) melden, um mit ihrem Baby Kontakt aufzunehmen. Es werde ihr absolute Diskretion und unbürokratische Hilfestellung zugesichert, um für sie und das Kind die beste Lösung zu finden, heisst es in der Mitteilung.
Zwölftes Baby in 15 Jahren
Die leiblichen Eltern haben das Recht, bis zum Vollzug einer Adoption das Kind zurückzufordern. Eine Adoption kann frühestens nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Eltern erfolgen.
Es ist das zwölfte Mal, dass ein Neugeborenes anonym in die Einsiedler Babyklappe gelegt worden ist. Letztmals geschah dies im September 2015.
Das Babyfenster Einsiedeln gibt es seit 2001 und ist das älteste der Schweiz. Die Mütter können ihr Neugeborenes anonym in das Fenster legen, dieses schliessen und sich entfernen. Mit Verzögerung wird im Spital Alarm ausgelöst.
Total gibt es acht Babyfenster in der Schweiz. Als letztes war im Februar 2016 eines am Spital in Sitten eröffnet worden.
Die Babyklappen verstehen sich als Hilfsangebot für Mütter in extremen Notlagen und sollen helfen, Kindstötungen oder -aussetzungen zu verhindern. (SDA)