Wiedergutmachung
Fast 9000 Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beantragen Beitrag

Rund 8880 Betroffene haben bisher um einen Solidaritätsbeitrag ersucht im Rahmen der Wiedergutmachung von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Das gab das Bundesamt für Justiz (BJ) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA bekannt.
Publiziert: 13.04.2018 um 11:11 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:50 Uhr
8880 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen haben bisher beim Bund im Rahmen der Wiedergutmachung einen Solidaritätsbeitrag beantragt. (Themenbild)
Foto: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Nach Schätzungen des Bundes leben noch 12'000 bis 15'000 Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Um allen einen Solidaritätsbeitrag von maximal 25'000 Franken zahlen zu können, hat das Parlament 300 Millionen Franken bewilligt.

Die Opfer hatten bis zum 31. März dieses Jahres Zeit, sich für einen Solidaritätsbeitrag zu melden. Erste Beiträge wurden Anfang Jahr ausbezahlt.

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden. Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht.

Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt, weil ihre Lebensweise nicht den Vorstellungen der Behörden entsprach.

Ende 2014 reichte der Unternehmer Guido Fluri die Wiedergutmachungsinitiative ein, die 500 Millionen Franken für die Betroffenen forderte. Knapp zwei Jahre später hiessen die Räte einen indirekten Gegenvorschlag gut, der für die Ausrichtung der Solidaritätsbeiträge 300 Millionen Franken zur Verfügung stellte.

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