Wann schnappen die Franzosen sie endlich?
Frauen-Schlägern drohen bis zu 30 Jahre Knast

Sie verprügelten in Genf fünf Frauen brutal und flüchteten danach feige. Seither jagt die französische Justiz die Frauenschläger wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Staranwalt Georges Rimondi erklärt, was das in Frankreich zu bedeuten hat.
Publiziert: 23.08.2018 um 17:23 Uhr
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Aktualisiert: 17.09.2018 um 14:38 Uhr
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Am 8. August verprügelte eine Männergruppe auf der Place des Trois-Perdrix in Genf fünf Frauen. Die fünf bis sechs Schläger verletzten zwei Opfer schwer, eines von ihnen lag mehrere Tage im Koma.
Foto: Nicolas Lurati
Nicolas Lurati

Auch mehr als zwei Wochen nach der Attacke von Genf sind die Angreifer noch auf der Flucht. Am 8. August hatte eine Männergruppe fünf Frauen verprügelt. Die Schläger verletzten zwei Opfer schwer, eines von ihnen lag mehrere Tage im Koma (BLICK berichtete).

Die Mehrheit der Brutalos wurde identifiziert – es sind Franzosen. Die französische Justiz spricht von «ungefähr sechs Individuen». Ein Augenzeuge sagte zu BLICK, dass es fünf Angreifer waren, darunter mindestens drei Maghrebiner.

Am Montag bestätigte Pierre Filliard von der Staatsanwaltschaft Annecy (F) gegenüber BLICK: «Gegen die Tatverdächtigen wurde eine Voruntersuchung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Körperverletzung eingeleitet.»

Egal, ob versuchte Tötung oder vollendete Tötung

Sollten sie geschnappt werden, drohen ihnen laut Radio Lac ihn Frankreich bis zu 30 Jahre Knast! Staranwalt Georges Rimondi erklärt BLICK warum: «Die Strafe für eine versuchte vorsätzliche Tötung ist die gleiche wie bei einer vollendeten vorsätzlichen Tötung. Dann droht tatsächlich eine Freiheitsstrafe von bis zu 30 Jahren.» Rimondi, der eine Kanzlei in Thonon (F) führt und Partner einer Kanzlei in Genf ist, präzisiert jedoch: «In der Praxis bedeutet das aber oftmals nicht das gleiche Strafmass, wie wenn der Vorsatz erreicht wurde, sprich das Opfer tot ist.»

Rimondi fügt hinzu: «Die Strafe für eine vorsätzliche Tötung beträgt in Frankreich im Normalfall bis zu 30 Jahre. Kommen jedoch noch Akte der Folter und der Barbarei hinzu, kann das Gericht ein härteres Urteil fällen.» Rimondi kann nicht beurteilen, ob diese Straftatbestände auf den Fall Genf zutreffen. «Ich kenne das Dossier nicht. Doch ich gehe nicht davon aus, dass die Angreifer bei ihren Opfern Barbarei und Folter im Sinne des französischen Strafgesetzbuchs anwendeten.»

«Dann erfolgt eine Verurteilung in Abwesenheit»

Rimondi stellt auch klar: «In Frankreich gibt es drei Stufen bei Freiheitsstrafen: die angedrohte, die ausgesprochene und die umgesetzte.» Kommt hinzu: Die Schläger würden bei einer Verurteilung nicht die komplette Haftstrafe absitzen müssen. Denn: «In Frankreich gibt es immer eine Reduktion der Haftstrafe und Anpassungen der Haftbedingungen, wenn man sich im Gefängnis gut benimmt», so Rimondi.

Können die Schläger überhaupt verurteilt werden, auch wenn sie auf der Flucht sind? «Ja», sagt Rimondi. «Dann erfolgt eine Verurteilung in Abwesenheit.»

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