Der Fall sorgte national für Empörung: Am 21. Februar 2016 warf Samuel T.* (24) in der Swissporarena zwei Spreng- und Rauchkörper aufs Spielfeld, als der FC Luzern damals den FC St. Gallen empfing. Das Bundesstrafgericht verurteilte den Petarden-Werfer zu 36 Monaten, wovon er 18 absitzen muss (BLICK berichtete).
Familienvater Peter M.** (49) ist das Opfer des schlimmsten Pyro-Teufels der Schweiz. M. wird den Rest seines Lebens unter den Folgen der Attacke leiden. Die Explosion schädigte sein Gehör massiv. Laut Gerichtsgutachten ist er auf dem linken Ohr fast taub, rechts hört er nur noch 33 Prozent. Hinzu kommt ein starker Tinnitus.
Explosion hatte zu wenig Dezibel
Trotzdem will die Unfallversicherung von M., die Swica, nicht zahlen. Die Swica schreibt dem Opfer in ihrer Begründung: «Es liegt kein Unfallereignis vor.» Dafür war die Explosion vermeintlich zu wenig laut! Zur Erklärung wird aus einem Bundesgerichtsurteil vom 3. August 2010 zitiert. Darin wird festgehalten, «dass Knalltraumata erst mit Spitzenwerten von 160 bis 190 Dezibel in die Leistungspflicht der Unfallversicherung fallen».
Für Peter M. ist die Begründung ein Schlag ins Gesicht. «Ich kann doch nichts dafür», sagt er zu BLICK. Er fragt sich: «Für was zahlt man eigentlich die Versicherung?» Sein Anwalt Sämi Meier (31) doppelt nach: «Was ausser ein Unfall soll es sonst sein, eine Krankheit?»
«Ich möchte doch nur damit abschliessen»
Landwirt Peter M. ist verzweifelt: «Ich gehe täglich arbeiten. Ich wollte das nicht, und jetzt soll ich sogar die Hörgeräte selbst zahlen.» Er schluckt: «Ich möchte damit abschliessen.» Doch sein Wunsch geht wohl nicht so schnell in Erfüllung.
M. führt ein Verfahren gegen seine Versicherung. Auch sein Fall wird vor dem Bundesgericht neu verhandelt: Denn Pyro-Teufel Samuel T. fühlt sich zu hart bestraft. Für Opfer-Anwalt Meier ist klar: «Meinem Mandanten wird die Opferrolle entzogen. Das Ganze ist für ihn eine massive psychische und finanzielle Belastung.»
«Knalltrauma ja, Unfall nein»
Auf Anfrage nimmt die Versicherung Swica Stellung. Die Argumentation bleibt: «Ein Knalltrauma gilt nur dann als Unfall, wenn eine Schallimmission von mindestens 160 Dezibel zur Schädigung führt.» Und weiter: «Das trifft im vorliegenden Fall nicht zu.» Da M. Einsprache eingereicht hat, prüft die Versicherung derzeit die Rechtslage.
Familienvater M. hat fünf Kinder. Verfahren, Anwaltskosten und der Vorschuss fürs Bundesgericht belaufen sich auf über 20'000 Franken. Deshalb will er Unterstützung von der Opferhilfe Luzern. Doch auch dort fühlt man sich nicht verantwortlich. Mit der Begründung: Die vom Bundesstrafgericht zugesprochene Genugtuung von 12'000 Franken sei angemessen.
Wegen der Schweigepflicht beantwortet die Luzerner Opferhilfe keine konkreten Fragen zum vorliegenden Fall.
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