Wegen Kokain, nicht wegen Unfall und feiger Fahrerflucht
Bein-ab-Fahrerin ist Billett los!

Nach einem Horrorcrash liess Julia B. (19) das Opfer schwer verletzt liegen. Dafür kassierte sie lediglich eine Busse von 1200 Franken. Die Erklärung der Staatsanwaltschaft ist für Opfer Andrea Kolb (47) purer Hohn.
Publiziert: 08.06.2017 um 23:43 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 16:39 Uhr
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Opfer Andrea Kolb verlor beim schweren Autounfall ihr Bein.
Foto: Toini Lindroos
Marco Latzer und Céline Krapf

Julia B. (19) fuhr ihr Opfer um, liess es liegen, brauste davon – und kassiert nun eine milde Busse von 1200 Franken sowie eine Geldstrafe, bedingt auf zwei Jahre. Für das Opfer Andrea Kolb ist das Strafmass wie ein Schlag ins Gesicht. Sie wurde beim Crash lebensgefährlich verletzt, ihr Bein musste amputiert werden.

Der Generalstaatsanwalt des Kantons Thurgau, Hans-Ruedi Graf, nimmt Stellung zum Strafbefehl gegen Julia B.
Foto: Zvg

Die Staatsanwaltschaft Thurgau erklärt ihr Kuschelurteil so: Aus der Sicht von Laien könne er nachvollziehen, dass das Urteil milde wirke, sagt der Generalstaatsanwalt des Kantons Thurgau, Hans-Ruedi Graf, zu BLICK. Aber: das Urteil sei nicht härter ausgefallen, weil die Fahrerin eine ganz junge Frau sei und nicht vorbestraft. «Hinzu kommt, dass der Unfall für die Unfallverursacherin wohl auch keine Kleinigkeit war.» Das Opfer sei beim Unfall in einer unübersichtlichen Kurve unterwegs gewesen. «Das Strafrecht orientiert sich an dem, was man der Unfallverursacherin vorwerfen kann, und nicht an den gravierenden Folgen des Unfalls.» Heisst: Kolbs Verletzung spielt keine Rolle! Dazu konnte Julia B. nicht nachgewiesen werden, dass sie am Handy war. Und laut Graf wäre die Strafe auch kaum härter ausgefallen, wenn Betäubungsmittel oder Alkohol nachgewiesen worden wären.

«Ich bin fassungslos und könnte pausenlos heulen»

Die Begründung ist für Kolb purer Hohn: «Es fühlt sich an, als würde man mich ein zweites Mal überfahren.» In ihrem Fall würden Opfer und Täter knallhart verwechselt. «Bei solchen Ausreden verliere ich meinen Glauben an den Rechtsstaat. Ich bin fassungslos und könnte pausenlos heulen.»

Kommt dazu: Die Unfallfahrerin entschuldigte sich beim Opfer bis heute nicht. «Das Leben geht weiter. Ich habe andere Probleme!», sagte Julia B. im März zu BLICK, als sie mit dem Schicksal von Andrea Kolb konfrontiert wurde. Nun, nach dem milden Urteil, will sie nichts mehr sagen.

Ausweis trotzdem weg – wegen Koks!

Ein Lichtblick für die Sicherheit auf den Ostschweizer Strassen bleibt: Die junge Frau ist wohl ihren Fahrausweis los. Jedoch nicht wegen des Unfalls, sondern wegen Drogenkonsums. Julia B. gestand, in den zwei Jahren vor dem Unfall regelmässig Marihuana, Kokain und Amphetamin konsumiert zu haben. Und laut dem Strassenverkehrsamt Thurgau wird der Ausweis bei harten Drogen generell vorsorglich entzogen – auf unbestimmte Zeit. 

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