Die Bundesanwaltschaft wurde nach einer anonymen Anzeige tätig. Sie leitete Vorabklärungen gegen Unbekannt ein, wie die Nagra mit Sitz in Wettingen AG am Freitag mitteilte. Als Reaktion sistierte die Nagra ihre Informationsreisen für Wirtschaft, Politik und Behörden zu Entsorgungsanlagen im Ausland.
Diese Woche habe man von der Bundesanwaltschaft einen Brief erhalten, hält die Nagra fest. Darin werde man aufgefordert, gemäss den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen als Auskunftsperson mittels eines schriftlichen Berichts Fragen zu beantworten.
Die Genossenschaft gibt sich in der Medienmitteilung überzeugt, «korrekt gehandelt zu haben». Die Informationsreisen seien im vom Bundesrat genehmigten Entsorgungsprogramm ausgewiesen, das die Tätigkeiten der Nagra beschreibe.
Die Geschäftsleitung habe trotzdem entschieden, die geplanten Informationsreisen für dieses Jahr vorläufig zu sistieren. Es sei im Interesse der Nagra, wenn die Bundesanwaltschaft die Fragen kläre.
Seit den 1980er Jahren organisiert die Nagra für Interessierte aus Wirtschaft, Politik und Behörden sowie Medien mehrtägige Informationsreisen zu Entsorgungsanlagen im Ausland. Es gebe pro Jahr in der Regel zwei Reisen, sagte Patrick Studer, Ressortleiter Medienstelle, auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA.
Die Kosten beliefen sich auf rund 1500 Franken pro Person. Die zwei bis drei Tage dauernden Reisen hätten bisher nach Deutschland, Frankreich, Schweden und Finnland geführt.
Den Teilnehmenden aus dem gesamten politischen Spektrum wird gemäss Nagra Gelegenheit gegeben, sich vor Ort über die Entsorgungskonzepte anderer Staaten zu informieren. Solche Projekte liessen sich in der Schweiz noch nicht besichtigen. Die Reisen würden auch von Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Energie und der Atomaufsichtsbehörde Ensi begleitet.
Der Bundesrat hatte in der Antwort auf eine Anfrage von Nationalrätin Bea Heim (SP/SO) zu den Informationsreisen im März 2014 festgehalten, die Nagra sei eine privatrechtliche Organisation. Die Kosten für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen müssten nach dem Verursacherprinzip von den Entsorgungspflichtigen getragen werden.
Dazu gehörten auch «die Reisen als Teil des Informationskonzepts der Nagra». Im Vergleich zu den Gesamtkosten der Entsorgung seien diese Kosten gering.