Vermögensverteilung in der Schweiz
Das reichste Fünftel besitzt 86 Prozent

Gemäss einer Umfrage glaubt die Mehrheit der Schweizer, dass die reichsten 20 Prozent der Bevölkerung 57 Prozent des Vermögens besitzen, den ärmsten 60 Prozent blieben 23 Prozent. Doch die Realität ist viel brutaler.
Publiziert: 11.05.2015 um 11:39 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 03:07 Uhr
Die SGB-Werbung für die Erbschaftssteuer
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:Die SGB-Werbung für die Erbschaftssteuer
Von Christoph Lenz

Die Schweizer haben kaum eine Vorstellung davon, wie ungleich das Vermögen im Land verteilt ist. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in Auftrag gegeben hat.

In der repräsentativen Umfrage gaben 1002 Schweizer an, wie sie die Verteilung von Reichtum in der Gesellschaft einschätzten. Ergebnis: Das Volk glaubt, dass die reichsten 20 Prozent der Bevölkerung 57 Prozent des Vermögens besitzen. Während die Ärmsten 60 Prozent mit 23 Prozent auskommen müssen.

Die Realität ist noch viel brutaler

Klingt nach einer ungleichen Verteilung. Die Realität ist aber noch viel brutaler. Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigen, dass sagenhafte 86 Prozent des Vermögens auf das reichste Fünftel entfallen. Die ärmsten 60 Prozent besitzen nur gerade 4 Prozent des Vermögens.

Auf diese Gegensätze weisen die Gewerkschafter nun mit einem Video hin. SGB-Chefökonom Daniel Lampart erklärt: «Die Leute haben ein viel zu rosiges Bild der Vermögensverteilung im Land.» Die Schweiz zeichne sich durch ein besonders grosses Gefälle zwischen reich und arm aus.

Mit Erbschaftssteuer gegen Vermögensschere

Selbstverständlich will der SGB mit seiner Studie Werbung für die Erbschaftssteuer betreiben. Die Initiative, die am 14. Juni zur Abstimmung kommt, erachtet Lampart als geeignetes Mittel, der Öffnung der Vermögensschere entgegenzuwirken.

Den Vorwurf, der SGB wolle nur Neid kultivieren, kontert Lampart: «Jeder fünfte Bewohner der Schweiz hat schon grösste Mühe, mit seinem Einkommen über die Runden zu kommen. Andere leben im Überfluss. Der Ärger über diese Ungerechtigkeit ist berechtigt – und hat mit Neid nichts zu tun.»

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