Der Fall, der bis heute ungeklärt ist, erregte im Sommer 1986 grosses Aufsehen. Polizei und Freiwillige suchten in der Umgebung von Wolfikon in der Gemeinde Thundorf TG tagelang nach dem vermissten Mädchen, das möglicherweise entführt wurde oder einem Verbrechen zum Opfer fiel. Die Suche blieb ohne Ergebnis.
Nach 32 Jahren hat das Bezirksgericht Frauenfeld am Freitag im Amtsblatt ein Verschollenerklärungsgesuch veröffentlicht. Wer sachdienliche Angaben zum Verbleiben des am 3. Mai 1986 verschwundenen Mädchens machen kann, soll diese dem Gericht melden. Die Frist dafür läuft bis zum 1. Juli 2019.
Verschollenerklärung falls keine Hinweise
Danach wird Edith Trittenbass, falls bis dann keine Hinweise eingegangen sind, für verschollen erklärt. Verschollenheit hat laut dem Bezirksgericht beispielsweise zur Folge, dass die betreffende Person nicht mehr erbberechtigt ist.
Auf die Arbeit der Polizei wirkt sich das Verschollenerklärungsgesuch nicht aus. «Für die Kantonspolizei Thurgau ist ein Fall nie abgeschlossen», erklärte Polizeisprecher Matthias Graf dem «St. Galler Tagblatt» und der «Thurgauer Zeitung». Es würden immer noch Hinweise zum Fall Edith Trittenbass verfolgt und überprüft - letztmals Anfang 2017. Jener Hinweis habe aber keine neuen Erkenntnisse ergeben.
Eine von fünf
Edith Trittenbass ist eines von fünf Kindern, die in der Schweiz seit den 1980er Jahren verschwunden sind und nie gefunden wurden. Gemäss einer Liste der Koordinationsstelle Gewaltverbrechen an Kindern (ehemals SOKO Rebecca) gab es neben Trittenbass zwei Fälle 1981 und 1984 im Kanton St. Gallen sowie je einen Fall 1985 in Neuenburg und dem Wallis. (SDA/szm)