Die Initiative verlangt vier Wochen Vaterschaftsurlaub, die Kosten werden auf 420 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Das ist der Kommission zu teuer. Sie beschloss eine parlamentarische Initiative für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Nachdem die Nationalratskommission zugestimmt hatte, arbeitete die SGK eine Vorlage aus, die der Initiative den Wind aus den Segeln nehmen soll.
Sie schlägt vor, dass der rechtliche Vater innerhalb von sechs Monaten ab Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen kann, am Stück oder auch tageweise. Es werden bis zu 14 Taggelder ausgerichtet, wobei ein Taggeld 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens beträgt.
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Vater neun Monate vor der Geburt obligatorisch AHV-versichert und dass er in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig war. Der Bundesrat regelt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitslose, Arbeitsunfähige oder nicht Versicherte Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben.
Der Vaterschaftsurlaub wird wie der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub über das Erwerbsersatzgesetz finanziert. Gemäss dem Bericht zum Vorentwurf geht die Kommission von jährlichen Kosten von 224 Millionen Franken aus. Dafür müssten zusätzlich 0,06 Lohnprozente erhoben werden. Diese würden hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gedeckt. Der Beitragssatz für den Erwerbsersatz würde damit neu 0,5 Prozent statt 0,44 Prozent betragen.
Die Kommission erachte die Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen als wichtig, schreibt sie. Ein Vaterschaftsurlaub könne zu einer partnerschaftlichen Rollenteilung in der Familie beitragen, indem er der Mutter und dem Vater bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes die Möglichkeit eröffne, sich intensiv an dessen Betreuung und Erziehung zu beteiligen. Beide Eltern könnten dadurch ihre familiären Aufgaben wahrnehmen, ohne ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben.
Parlamentarische Initiative und Vorentwurf sind mit den Stimmen von CVP und SP zustande gekommen, die in der Ständeratskommission eine Mehrheit haben. Die Vertreter von SVP und FDP - mit Ausnahme der St. Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter - wollen nicht auf die Vorlage eintreten. Sie halten zusätzliche Sozialversicherungsabgaben für nicht tragbar. Ausserdem warnt die Minderheit davor, dass ein Vaterschaftsurlaub kleine und mittlere Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen könnte.
Allerdings ist die FDP nicht grundsätzlich gegen einen Vaterschaftsurlaub. Sie möchte aber einen 16-wöchigen Elternurlaub, bei dem die ersten acht Wochen nur von der Mutter bezogen werden dürften. Die restlichen acht Wochen könnten aber wahlweise unter den Eltern aufgeteilt werden.
Die Kommission hat diese Variante verworfen, weil damit die Mindestvorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation verletzt würden. Nach Ansicht der FDP-Vertreter wäre der Elternurlaub eine flexiblere und modernere Massnahme zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die FDP möchte gleichzeitig den Fremdbetreuungsabzug bei der direkten Bundessteuer erhöhen und die Anschubfinanzierung von Kindertagesstätten beenden.
Der Bundesrat lehnt die Initiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" ab. Die Initiative ist im Juni 2017 eingereicht worden. Urheber sind die Organisationen Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz. Sie verlangen, dass der Vaterschaftsurlaub wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird und mindestens vier Wochen dauert.
Den Initianten genügen die von der Kommission vorgeschlagenen zwei Wochen nicht. Vier Wochen seien bereits ein Kompromiss, argumentieren sie. Die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag dauert bis am 2. März 2019.
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