Urteile im IS-Prozess
Harte Strafen für Schaffhauser Dschihadisten

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona ist überzeugt: Osama M. (29), Wesam A. (31) und Mohammed A. (34) haben den Islamischen Staat unterstützt. Heute hat das Gericht drei von vier Angeklagten der sogenannten Schaffhauser Terror-Zelle zu Haftstrafen verurteilt.
Publiziert: 18.03.2016 um 09:40 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 06:00 Uhr
Osama M., einer der vier Angeklagten, vor dem Bundestrafgericht in Bellinzona.
Foto: Robert Honegger
Myrte Müller

Hohe Strafen für die Schaffhauser Dschihadisten: 18 Tage nach Prozessauftakt verurteilte das Bundesstrafgericht in Bellinzona Osama M.* (29) zu vier Jahren und acht Monaten Gefängnis, Wesam A.* (31) zu drei Jahren und sechs Monaten und Mohammed A.* (34) vier Jahre und acht Monate. Abdulrahman A.* (35) hingegen wurde freigesprochen.

Über zwei Jahre sassen die drei Hauptangeklagten bereits in U-Haft. Heute ging es dann sehr schnell: In 45 Minuten waren die Urteile verlesen und begründet.

Am IS beteiligt

Osama M. ist an der Terror-Miliz IS beteiligt, davon ist das Gericht überzeugt. Der Rollstuhlfahrer aus dem Irak habe über Skype und sozialen Netzwerken Kontakt zu einem Dschihad-Führer gepflegt und Aktionen, die der islamischen Sache in Europa dienen, ganz klar unterstützt.

Hier posiert der Hauptangeklagte Osama M.
Foto: ZVG

Unzweifelhaft seien die Kontakte kodiert gewesen. Unter «Arbeit» sei der «Kampf» gemeint und Bomben seien als «Wassermelonen» bezeichnet worden. Aus den Gesprächen jedoch gehe nicht eine klare Absicht zur Vorbereitung eines Anschlages hervor. So wird Osama M. wegen Zugehörigkeit einer kriminellen Organisation gemäss Artikel 260 des Schweizerischen Strafgesetzbuches verurteilt. Zudem muss er sich wegen Schleusung verantworten.

Richter nennt Dschihad-Import «in höchsten Mass verwerflich»

Der Richter zeigte zwar Verständnis für die Flucht aus einem Land, in dem unerträgliche Verhältnisse herrschten. Doch es sei verwerflich, den Kampf in ein so soziales und friedliches Land wie die Schweiz zu importieren.

Auch Wesam A. hat den IS unterstützt, auch wenn eine direkte Beteiligung an der Terror-Organisation nicht nachgewiesen werden konnte. Seine Facebook-Seite zeige eindeutig Nähe zum IS. Dies gelte auch für seine Freundschaftsanfragen. Anklagepunkte wie die Darstellung von Gräueln und die versuchte Schleusung wurden fallengelassen.

Der Rollstuhl von Osama M. in seinem Kellerabteil.

Schärfer bestraft wurde Mohammed A. (34). Der Iraker sei ebenfalls in den IS eingebettet, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. A. sei in die Schweiz gereist, um hier eine IS-Zelle zu gründen – eine «Filiale», wie Mohammed A. sie nannte. Ihm werden ausserdem Schleusung und rechtswidriger Aufenthalt in der Schweiz zur Last gelegt.

Mit den Urteilen gibt das Bundesstrafgericht der Bundesanwaltschaft in vielen Punkten Recht. Sie hatte für den Hauptangeklagten Osama M. jedoch eine höhere Strafe gefordert, 7½ Jahre.

Die Einwände der Anwälte hingegen fegt das Richter-Trio allesamt vom Tisch. Die Verfahrenskosten von je fast 50'000 Franken gehen an die Angeklagten. Die Kosten der Anwälte, zusammen über 440'000 Franken übernimmt der Steuerzahler. Genugtuung gibt keine. Auch nicht für den freigesprochenen Abdulrahman A.

Bundesanwalt Michael Lauber zeigte sich im Anschluss an den Prozess «zufrieden» mit dem Urteil.

Der Anwalt von Osama M. hingegen kündigte an, das Urteil «sehr wahrscheinlich» weiterzuziehen. Sein Mandant habe damit gerechnet, dass es zu einer Verurteilung komme, er empfinde das Strafmass aber als zu hoch.

* Namen der Redaktion bekannt

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