Die Uni Bern liess im März die Herzen von Kiffern höher schlagen. Für eine wissenschaftliche Studie suchte sie Freiwillige, die im nächsten Jahr ihr Marihuana nicht beim Dealer, sondern ganz legal in der Apotheke kaufen wollen.
Doch der Bund schiebt diesem Vorhaben nun einen Riegel vor: Die Durchführung der Studie wird nicht bewilligt, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) jetzt mitteilt. Das geltende Betäubungsmittelgesetz verbietet den Konsum von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken. Damit solche Studien bewilligt werden können, müsste das Betäubungsmittelgesetz mit einem «Experimentierartikel» ergänzt werden.
Zwar kann der Bund für wissenschaftliche Projekte durchaus eine Ausnahme machen, nicht aber, wenn es um Cannabiskonsum zu Genusszwecken geht, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt.
Wollte untersuchen, wie sich regulierte Abgabe auswirkt
Die Universität Bern hatte beim BAG eine Ausnahmebewilligung für die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie beantragt. Sie wollte damit untersuchen, wie sich ein regulierter Verkauf von Cannabis auf die Konsumentinnen und Konsumenten und auf den illegalen Cannabismarkt in der Stadt Bern auswirkt.
Zwar seien Ausnahmebewilligungen für Studien mit Cannabis möglich, schreibt das BAG. «Doch der Konsum zu Genusszwecken, wie ihn die vorliegende Studie vorsieht und voraussetzt, bleibt aber in jedem Fall verboten und kann nach Betäubungsmittelgesetz nicht bewilligt werden, auch nicht im Rahmen von wissenschaftlichen Studien.»
Experimentierartikel wäre zu begrüssen
Doch das BAG hält in seiner MItteilung ebenfalls fest, dass es ein gesundheitspolitisches Anliegen sei, mit solchen Studien neue Formen des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis zu erforschen. Doch dazu bräuchte es im Gesetz einen Experimentierartikel.
Zwei- bis dreihunderttausend Menschen greifen in der Schweiz regelmässig zum Joint. Mehrere Städte befassen sich deshalb mit der Frage, wie sie künftig mit gewohnheitsmässigen Kiffern umgehen wollen.
Die Stadt Bern beauftragte vergangenes Jahr die örtliche Universität mit einer wissenschaftlichen Studie. In Apotheken sollten tausend bereits Cannabis konsumierende Personen die Droge legal erwerben können.
30-tägige Beschwerdefrist gegen BAG-Entscheid
Mehrere Städte, darunter auch Zürich, Genf und Basel signalisierten Interesse an einem Pilotprojekt für den regulierten Zugang. Bern stand in enger Absprache mit den anderen Städten. Biel und Luzern wollten sich am Berner Projekt beteiligen.
Die kantonalbernische Ethikkommission stimmte dem Berner Cannabis-Versuch zu. Der Schweizerische Nationalfonds stellte Mittel im Umfang von 720'000 Franken in Aussicht. Selbst Bundesrat Alain Berset zeigte sich im April 2016 offen für die Cannabis-Versuche in mehreren Schweizer Städten.
Im vergangenen Frühjahr stellten das Institut für Sozial- und Präventivmedizin und das klinische Studienzentrum der Universität Bern beim Bund schliesslich ein Gesuch für die wissenschaftliche Studie. Die Universität Bern kann gegen den ablehnenden Entscheid des BAG innert 30 Tagen Beschwerde einreichen. (SDA/neo)
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