Die Strafanzeige habe er am Samstagmorgen eigenhändig auf die Post gebracht, sagte Reinhold Zepf, der Präsident des Verbands, auf Anfrage. Er bestätigte eine entsprechende Meldung des «St. Galler Tagblatts».
Die mutmasslichen Straftaten des beschuldigten Pferdehalters seien zu weiten Teilen nur möglich gewesen, weil das Veterinäramt des Kantons Thurgau zu lange nicht gehandelt habe, heisst es in der Strafanzeige, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt.
Durch diese Unterlassungen habe das Amt Tierquälerei und somit strafbare Zustände ermöglicht. Der Fall von Hefenhofen hätte angesichts seiner Vorgeschichte bereits Jahre zuvor zu einem Tierhalteverbot und zur Beschlagnahmung der vorhandenen Tiere führen müssen, heisst es weiter.
Gemäss Aussagen von Tierschützern sei die erste Anzeige gegen den inzwischen in Gewahrsam genommenen Pferdehalter von Hefenhofen bereits vor 30 Jahren eingegangen. Seit 2003 lägen zudem «dokumentierte Verstösse gegen die Tiergesetzgebung» vor.
Dies ist nicht die erste Strafanzeige, die gegen den Thurgauer Kantonstierarzt eingereicht wird. Auch Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), hat gegen den Kantonstierarzt Anzeige wegen Amtsmissbrauchs erhoben. Der Verein wirft der Behörde ebenfalls vor, sie habe den mehrfach vorbestraften Tierhalter jahrelang gewähren lassen.
Der verantwortliche Regierungsrat Walter Schönholzer hatte die Vorwürfe gegen das Veterinäramt zunächst zurückgewiesen. Der Fall beschäftige die Behörden seit Jahren, sagte er Anfang August an einer Medienorientierung. Weil die Mitarbeiter des Veterinäramts vom Tierhalter massiv bedroht worden seien, seien die Kontrollen in den vergangenen Monaten von externen Fachleuten durchgeführt worden.
Bei diesen Kontrollen, die kurzfristig angekündigt worden seien, habe es zwar Beanstandungen gegeben. Solch schreckliche Zustände wie auf jenen Fotos dokumentiert, die ein grosses öffentliches Interesse auslösten und schliesslich zur Räumung des Hofs führten, hätten die Kontrolleure nie festgestellt, sagte der Regierungsrat damals.
Am vergangenen Mittwoch räumte die Thurgauer Regierung schliesslich Fehler im Umgang mit dem mutmasslichen Tierquäler ein. Eine bereits angekündigte externe Untersuchungskommission werde die Vorkommnisse des «extremen Falls» schonungslos und systematisch analysieren, sagte Schönholzer.
Am Samstag äusserte sich auch der Direktor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Fall in Hefenhofen. Das Gesetz zum Tierschutz sei gut, nur mit der Umsetzung hapere es manchmal, sagte Hans Wyss in der «Samstagsrundschau» von Schweizer Radio SRF.
In der Schweiz sei die Situation für die Tiere insgesamt sehr gut, hielt er im Gespräch fest. «Wir haben aber schwarze Schafe, die das manchmal vergessen lassen.» Hefenhofen sei in der Dramatik und im Ausmass ein rarer Fall. Es sei «unbegreiflich, wie es so weit kommen konnte».
Es stelle sich deshalb die Frage, wie der Bund noch besser darauf hinwirken könne, um solche Fälle zu verhindern. Man müsse sich fragen, ob es eine bessere Überwachung brauche, etwa in Form von zusätzlichen unangemeldeten Kontrollen.
Doch für zusätzliche Tierschutzkontrollen fehle es gegenwärtig an Personal, hielt der BLV-Direktor fest. Wenige Betriebe würden einen grossen Teil der Kontrolltätigkeiten binden. Mit den bestehenden personellen Ressourcen könne der Bund nicht alle problematischen Fälle der Kantone überwachen.
Anfang August war publik geworden, dass auf dem Hof des Tierhalters in Hefenhofen in den letzten Monaten mehrere Pferde verendet waren. Weitere Tiere waren abgemagert und in schlechtem Zustand.
Der Tierhalter wurde daraufhin von der Polizei in Gewahrsam genommen, die Pferde auf seinem Hof beschlagnahmt. Der Mann befindet sich zurzeit in einer fürsorgerischen Unterbringung. Die beschlagnahmten Pferde wurden inzwischen verkauft.