Das Delta Resort ist ein Traum für Gutbetuchte. 52 neue Luxuswohnungen mit Terrassen und Blick auf Garten und Pool. Je zwischen 80 und 150 Quadratmeter gross. Diskret und idyllisch gelegen auf dem umzäunten Gelände des gepflegten Viereinhalbsterne-Park-Hotels.
Wer ins Delta Resort einzieht, kann den vollen Hotelservice geniessen. Der Luxus hat seinen Preis. Die prächtigen Apartments kosten zwischen 1,5 und 2,5 Millionen Franken. Über ein Dutzend wurden bereits verkauft. Zehn besitzt das Hotel. Und weitere 26 sind noch zu haben. Fast 40 Millionen Franken liess sich die Hoteleigentümerin, Barbara Ambrosoli, das Resort kosten.
Eine Dame aus dem Kanton Freiburg ist begeistert. Sie kauft eine Wohnung, möchte gerne ins Tessin ziehen. Ein betagtes Deutschschweizer Ehepaar, das seit 30 Jahren im Tessin wohnt, mietet für fünf Jahre eine der Hotelwohnungen als Erstwohnsitz im Delta Resort. Noch ein weiteres Rentnerpaar aus der Zentralschweiz will so viel Zeit wie nur möglich in seiner neuen Traumimmobilie verbringen.
Die Mieter müssen innert 30 Tagen raus
Ihr Pech: Während das Park-Hotel in Ascona TI steht, befinden sich die Luxuswohnungen bereits auf dem Stadtgebiet von Locarno TI. Und Locarno will diese Deutschschweizer nicht haben. Die Mieter müssen raus. «30 Tage haben Sie Zeit, die Wohnung zu räumen», heisst es in der Verfügung der Stadt Locarno. Sonst würde die Polizei anrücken und die Wohnung versiegelt.
Auch die Dame aus Freiburg bekommt rüde Post, wie gestern bekannt wurde. Sie dürfe nur acht Wochen im Jahr – und zwar höchstens zweimal vier Wochen am Stück – ihre neue Wohnung nutzen, sonst gäbe es Ärger. Jedes Wochenende in ihrer Zweitwohnung oder mal einen ganzen Sommer lang, das kann sich auch das Rentnerpaar aus der Zentralschweiz aus dem Kopf schlagen.
Der Ärger droht allen Wohnungsbesitzern des Delta Resorts. Wenn sie oder andere die Liegenschaften mehr als zwei Monate im Jahr bewohnen wollen, droht die Zwangsräumung. Grund der Feindseligkeit der Stadt ihren Deutschschweizer Gästen gegenüber: Die Luxuswohnungen stünden nicht in einer Wohnzone, sondern seien Teil eines sogenannten Aparthotels, heisst es in einer Stellungnahme der Stadt. Darin dürfe niemand seinen Wohnsitz anmelden.
Resort-Projekt kommt vor Gericht
Die Stadt hatte 2009 den Quartierplan und später den Bau der Immobilien bewilligt. Als 2014 die Grünen den Resort-Bau auf dem Hotel-Areal kritisierten, belegte der Stadtrat das Projekt im Nachhinein mit massiven Nutzungsauflagen. In wieweit rechtmässig, werden nun die Gerichte klären.
Die Acht-Wochen-Regelung gilt offenbar nur für das Delta-Resort. «Von der höre ich zum ersten Mal», sagt Lorenzo Pianezzi, Präsident der Tessiner Sektion von Hotelleriesuisse. Auch dem Präsidenten des Fremdenverkehrsamtes Lago Maggiore ist diese Aufenthaltseinschränkung neu.
«Wer kauft jetzt noch diese Wohnungen?»
Für die Besitzer des Delta Resorts sind die Auflagen eine Katastrophe. «Wer kauft schon eine Wohnung, über die er nicht verfügen kann?», so Geschäftsführer Alessandro Ambrosoli (31). Das Park-Hotel will daher die Stadt Locarno auf 20 Millionen Franken Schadenersatz verklagen. «Wir drohen auf den restlichen Wohnungen sitzen zu bleiben.»
Vor einer Schadenersatz-Klage hatte bereits Lorenzo Anastasi, ehemaliger Präsident des Tessiner Verwaltungsgerichts, gewarnt. Ihn hatte der Stadtrat von Locarno für ein Gutachten in dieser Angelegenheit beauftragt. Er riet dem Municipio eindringlich, mit den Hoteleigentümern einen Kompromiss zu finden. Den will Locarno nicht. Die Stadt sehe kommenden Gerichtsbeschlüssen gelassen entgegen, heisst es in der schriftlichen Stellungnahme
BLICK: Was läuft schief im Delta Resort?
Fulvio Pelli: Obwohl der Bau der Wohnungen bereits vor Jahren bewilligt wurde, blockieren jetzt neue Nutzungsauflagen den Verkauf und die Nutzung der Liegenschaften. Diese gipfelten nun in einer Verfügung gegen ein Mieter-Ehepaar, das aufgefordert wurde, seine Wohnung zu verlassen.
Die Stadt sagt, das Hotel-Areal sei keine Wohnzone. Warum respektieren dies die Eigentümer der Wohnungen beziehungsweise das Hotel nicht?
Weil dies nicht Teil des Bewilligungsverfahrens war, sondern zu einem späteren Zeitpunkt und damit widerrechtlich von der Gemeinde behauptet wurde. Alles, was das Hotel vermietet, gilt als Hoteltätigkeit und respektiert deshalb die Planung.
Locarno schränkt auch die Aufenthalte in den Wohnungen ein. Seit wann ist das so?
Locarno handelt in reiner Willkür. Diese Acht-Wochen-Regelung wurde den Eigentümern nie mitgeteilt. Sie tauchte erstmals in der Verfügung gegen die Mieter im Mai dieses Jahres auf. Erst danach hat das Park-Hotel alle Wohnungseigentümer über diese Nutzungsauflage informiert.
Wie sehr schadet diese Regelung dem Delta Resort?
Sie schadet enorm. Die Wohnungen werden unverkäuflich. Daher wollen wir die Stadt auf 20 Millionen Franken Schadenersatz verklagen.
BLICK: Was läuft schief im Delta Resort?
Fulvio Pelli: Obwohl der Bau der Wohnungen bereits vor Jahren bewilligt wurde, blockieren jetzt neue Nutzungsauflagen den Verkauf und die Nutzung der Liegenschaften. Diese gipfelten nun in einer Verfügung gegen ein Mieter-Ehepaar, das aufgefordert wurde, seine Wohnung zu verlassen.
Die Stadt sagt, das Hotel-Areal sei keine Wohnzone. Warum respektieren dies die Eigentümer der Wohnungen beziehungsweise das Hotel nicht?
Weil dies nicht Teil des Bewilligungsverfahrens war, sondern zu einem späteren Zeitpunkt und damit widerrechtlich von der Gemeinde behauptet wurde. Alles, was das Hotel vermietet, gilt als Hoteltätigkeit und respektiert deshalb die Planung.
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