Nach dem Nationalrat spricht sich nun auch der Ständerat dafür aus, das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen künftig zu erlauben. Urheber der Idee ist FDP-Nationalrat Thierry Burkart (42). «Bravo! Das schafft Rechtssicherheit und mehr Kapazität auf der Nationalstrasse», jubelt dieser auf Twitter.
Die kleine Kammer winkte mit klarer Mehrheit von 30 zu 8 Stimmen die Motion durch. Und dies obwohl die vorberatende Kommission diese wegen Sicherheitsbedenken zur Ablehnung empfohlen hatte. Nun ist der Bundesrat am Zug, der die Verkehrsordnung entsprechend anpassen muss. Noch gilt es einige Details zu klären. BLICK erklärt, was Sie über das Rechtsvorbeifahren wissen müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsüberholen und Rechtsvorbeifahren?
Grundsätzlich wird beim Überholen die Spur gewechselt, beim Vorbeifahren nicht. Für das Rechtsüberholen droht heute der Führerausweisentzug – und das soll auch so bleiben. Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichts ist hingegen das Rechtsvorbeifahren unter gewissen Umständen zulässig, wenn die Kolonne auf dem linken Fahrstreifen dichter und langsamer ist.
Nur machten viele Autolenker aus Angst den Führerschein zu verlieren bislang nicht davon Gebrauch. Deshalb soll nun das Rechtsvorbeifahren grundsätzlich erlaubt und damit Rechtssicherheit geschaffen werden.
Was bringt das Rechtsvorbeifahren?
Mit dem Rechtsvorbeifahren können die Kapazitäten auf den Autobahnen und Autostrassen laut Motionär Burkart um bis zu zehn Prozent erhöht werden. «Jede Massnahme, die den Verkehrsfluss harmonisiert, ist begrüssenswert», sagt Thomas Rohrbach (46) vom Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Dies vor dem Hintergrund, dass die Stauzahlen laut neusten Erhebungen weiter zunehmen. «Darum ist es doppelt wichtig, die rechte Fahrbahn attraktiver zu gestalten», so der ASTRA-Sprecher. Besonders auf zweispurigen Strecken, wo die linke Überholspur meistens verstopft ist, ist jedes Prozent an Kapazitätssteigerung ein Gewinn.
Sorgt die Lockerung der Verkehrsordnung für Wildwest-Zustände auf den Strassen?
Die ständerätliche Verkehrskommission hatte Sicherheitsbedenken geltend gemacht, sollte Rechtsvorbeifahren erlaubt werden. Laut den Experten des ASTRA nimmt mit dem Rechtsvorbeifahren Sicherheits im Strassenverkehr jedoch nicht ab.
Das viel gefährlicherer Rechtsüberholen, also in einem Manöver zwischen den Fahrbahnen hin und her wechseln, bleibt weiterhin verboten. «Und dieses Verbot steht auch nicht zur Diskussion», meint Rohrbach.
Ab wann wird das Rechtsvorbeifahren erlaubt sein?
Die Anpassung der Verkehrsordnung findet im Rahmen der Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften statt. Der Bundesrat schickt diese aller Voraussicht nach im Oktober in die ordentliche Vernehmlassung. Bis die Landesregierung über die konkrete Ausgestaltung des Rechtsvorbeifahrens entscheidet, dürfte es laut Rohrbach also bis zum nächsten Frühling dauern.
Wie wird die Umsetzung des Rechtsüberholens aussehen?
Darüber müsse man noch brüten, gibt Rohrbach zu. Insbesondere folgende zwei Fragen bedürfen einer gründlichen Klärung: Wie gross darf der Geschwindigkeitsunterschied beim Vorbeifahren sein und wie viel Distanz muss zurückgelegt werden, bevor man wieder einen Spurwechsel machen darf? Keine einfache Aufgabe, warnt Rohrbach: «Denn die Regeln müssen klar verständlich sein, sowohl für die Automobilisten als auch für die Polizei.»
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