Ein 47-Jähriger lieferte der Kantonspolizei Zürich zwischen 2011 und 2015 regelmässig Informationen aus dem Drogenmilieu und dem organisierten Verbrechen. Damit trug der Serbe dazu bei, im Raum Winterthur kleinere und grössere Verbrecher zu schnappen – und kassierte dafür insgesamt 2100 Franken.
Die Dienste dieses Mannes waren anscheinend so wertvoll, dass die Polizei selbst dann nicht darauf verzichten wollte, als der Spitzel selbst kriminell wurde und wegen Einbruchdiebstählen verurteilt wurde. «Dank meiner Informationen kam es zu rund hundert Festnahmen», sagte der Informant dem Winterthurer «Landboten», der den Fall vor einigen Wochen publik machte.
Reisespesen und «Belohnungskomponente»
Zwei Zürcher Kantonsräte wollten daraufhin vom Regierungsrat wissen, wie oft, in welcher Höhe und unter welchen Umständen die Kantonspolizei Zürich Informanten bezahle. Das Ergebnis: Von 2013 bis 2017 erhielten Privatpersonen von den Ermittlern 11 5 000 Franken. Die höchste einmalige Auszahlung: 5000 Franken.«Die Entschädigung wird im Einzelfall aufgrund der angefallenen Kosten, hauptsächlich Kommunikations- und Reisespesen, festgelegt und umfasst auch eine kleine Belohnungskomponente», heisst es in der Antwort des Regierungsrats.
Jetzt zeigen Recherchen von SonntagsBlick: Nicht nur die Zürcher Polizei bezahlt Spitzel. Auch in den Kantonen Aargau, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Neuenburg und Solothurn werden Polizeiinformanten entschädigt.
Die Neuenburger Kantonspolizei verfügt für solche Zwecke über ein Jahresbudget von 20000 Franken, von denen 2017 aber nur 5821 Franken und 45 Rappen ausbezahlt wurden. Die meisten der erwähnten Polizeistellen führen ebenfalls genau Buch, betonen aber, dass sie anders als ihre Kollegen in Zürich nur die Auslagen ihrer Informanten decken – Belohnungen seien tabu.
Andere, vorwiegend kleinere Kantone teilen mit, dass sie überhaupt nicht für Informationen bezahlen. Viele wollten sich gar nicht erst zum Thema äussern. Das sei «vertraulich», heisst es zumeist.
50'000 Franken pro Jahr
Auskunftsfreudiger ist die Bundespolizei Fedpol. Sprecherin Lulzana Musliu: «Wir können menschliche Informationsquellen zum Erkennen und Bekämpfen des organisierten und international tätigen Verbrechens einsetzen.» Dabei unterscheide das Fedpol zwischen Informanten und Vertrauenspersonen. Erstere kämen von sich aus auf das Fedpol zu, Letztere würden gezielt angeworben. «In den letzten fünf Jahren haben wir durchschnittlich etwa mit 50 Personen zusammengearbeitet. Im Schnitt wurden jährlich etwas weniger als 50000 Franken ausbezahlt.» In der Regel handle es sich dabei um eine Entschädigung für angefallene Kosten, es komme jedoch auch zu Belohnungen. «Das ist aber sehr selten», so Musliu.
50 Informanten und Vertrauenspersonen arbeiten pro Jahr für die Bundespolizei.
928 Personen beschäftigt das Fedpol regulär; etwas mehr als ein Drittel davon sind Frauen.
245'000'000 Franken pro Jahr beträgt das Budget der Bundespolizei.
13 Ausweisungen gab es 2017 im Zusammenhang mit Dschihadismus.
50 Informanten und Vertrauenspersonen arbeiten pro Jahr für die Bundespolizei.
928 Personen beschäftigt das Fedpol regulär; etwas mehr als ein Drittel davon sind Frauen.
245'000'000 Franken pro Jahr beträgt das Budget der Bundespolizei.
13 Ausweisungen gab es 2017 im Zusammenhang mit Dschihadismus.
Einsätze beruhen auf rechtlichen Grundlagen
In welchen Fällen Informanten eingesetzt und bezahlt werden, entscheide die Leitung der Bundeskriminalpolizei, in besonderen Fällen die Fedpol-Direktion. Für die Betreuung der Spitzel sei ein spezialisiertes Kommissariat der Bundeskriminalpolizei zuständig.
Als rechtliche Grundlage verweist Fedpol-Sprecherin Musliu auf das Bundesgesetz über die kriminalpolizeilichen Zentralstellen. Dort heisst es unter Artikel 3: «Die Zentralstellen beschaffen die Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz notwendig sind, indem sie öffentlich zugängliche Quellen auswerten, Auskünfte einholen, in amtliche Akten Einsicht nehmen, Meldungen entgegennehmen und auswerten, nach der Identität oder dem Aufenthalt von Personen forschen, Informationen aus Observationen auswerten.»
Von Zahlungen ist in diesem Gesetzesartikel allerdings nirgendwo die Rede. Strafrechtler Julian Mausbach, Oberassistent am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich, sieht das aber nicht als Problem: «In diesem Bereich kann man nicht jedes Detail gesetzlich regeln. Es braucht ein gewisses Vertrauen in die Behörden und deren Kontrollmechanismen.»
Wichtig sei jedoch, dass die Belohnungskomponente der Spitzel-Zahlungen nicht unangemessen hoch sei. Mausbach: «Sonst setzt man falsche Anreize, erhöht die Gefahr falscher Anschuldigungen oder erzeugt unnötige Abhängigkeiten.»
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