Skandal unter der Kuppel
Bundeshaus-Sekretärin twittert Nackt-Selfies

Oh là là! Im Büro einer Angestellten der Bundesverwaltung gehts heiss zu und her. Die Sekretärin postet auf Twitter regelmässig Nackt-Selfies. Hat die Freizügigkeit Konsequenzen?
Publiziert: 06.08.2014 um 06:59 Uhr
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Aktualisiert: 14.10.2018 um 21:29 Uhr
Unter der Bundeshauskuppel gehts heiss zu und her.
Foto: Keystone

Der Job im Bundeshaus scheint sie ungemein anzutörnen: Eine Sekretärin der Bundesverwaltung postet auf Twitter regelmässig Nackt-Selfies. Das Büro im Hintergrund, zeigt sie ihren über 11'000 Followern Brüste und Genitalien, berichtet heute die «NZZ».

Die Zeitung hat mit der freizügigen Angestellten gesprochen. Sie sehe keinen Interessenkonflikt mit ihrer beruflichen Funktion, da die Aufnahmen «Teil ihres Privatlebens» seien, sagt die Frau. Dennoch mache sie sich Sorgen, dass eines Tages jemand, der beruflich mit ihr in Kontakt steht, die die Fotos sehen könnte. «Das Thema beschäftigt mich ständig», meint sie.

Folgt die Kündigung?

Der Bund bezog zum konkreten Fall keine Stellung. Jede Verwaltungseinheit hätte eigene Regeln für den Umgang mit Social Media, heisst es auf Anfrage der «NZZ» aus dem Eidgenössischen Personalamt.

Gleichzeitig verweist das Amt auf den Verhaltenskodex der Bundesverwaltung, in dem steht, dass Angestellte «auch im Privatleben» darauf achten sollen, «den guten Ruf, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Bundes nicht zu beeinträchtigen». Ob Nacktaufnahmen diesbezüglich schädigend sein könnten, sei, so Arbeitsrechts-Experte Thomas Geiser, Interpretationssache.

Da es sich um eine Sekretärin handle und um keine Person in exponiertem Amt, hält er eine Kündigung für übertrieben. Es sei denn, der Arbeitgeber stufe die Tätigkeit als Sicherheitsrisiko ein, da die Frau dadurch erpressbar werden könnte, erklärt er in der «NZZ». Konsequenzen könnten die Nackt-Fotos dennoch haben – in Form eines Verweises. (lha)

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