Schullager
Schulleiter fürchten um Existenz von Klassenlagern und Exkursionen

Kantone und Gemeinden sollen künftig vermehrt Finanzierungslücken für Lager, Schulreisen oder Museumsbesuche von Schulklassen decken. Dies schlagen die Schweizer Verbände der Schulleitenden nach einem Bundesgerichtsurteil vor.
Publiziert: 09.05.2018 um 12:28 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 01:25 Uhr
Ab ins Skilager: Für die Verbände der Schweizer Schulleitenden sind Exkursionen für Schulkinder wegen eines Bundesgerichtsurteil gefährdet. Sie fordern Massnahmen. (Themenbild)
Foto: KEYSTONE/ARNO BALZARINI

Dieses kam im vergangenen Dezember zum Schluss, dass die Volksschule grundsätzlich unentgeltlich sein muss. Aus diesem Grund dürfen ab sofort schweizweit praktisch keine Elternbeiträge mehr für obligatorische Lager und Exkursionen erhoben werden.

Elternbeiträge für Skilager von 200 bis 300 Franken pro Lagerwoche gelten als zu hoch. Das Bundesgericht geht von einem Beitrag - je nach Alter der Schulkinder - von maximal 10 bis 16 Franken pro Tag aus. Dieser Betrag entspricht den Kosten für das Essen, das die Eltern während der Abwesenheit der Schulkinder einsparen.

Viele Kantonen und Gemeinden empfahlen bisher Elternbeiträge zwischen 20 und 30 Franken pro Tag. Daneben stehen den Schulen für die Organisation von Lagern verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung, etwa die Schneesportinitiative Schweiz, Jugend + Sport oder Jugend und Musik.

Urteil führt zu Unsicherheit in den Schulen

Das Bundesgerichtsurteil gefährde Lager und Exkursionen in der Volksschule, schreiben die beiden Schulleiterverbände der Deutschschweiz VSLCH und der lateinischen Schweiz Claceso in einem am Mittwoch publizierten Positionspapier. «Es kann zu einem Leistungsabbau der Schule führen.»

Mit der tiefen Begrenzung der Elternbeiträge könne es sein, dass gewisse Veranstaltungen in Zukunft nicht mehr durchgeführt würden. Das Bundesgerichtsurteil führt laut den Verbänden «zu Verunsicherung in den Volksschulen aller Kantone».

Sie fordern deshalb, «dass die Kantone und Gemeinden dafür sorgen, dass Schulkinder mit finanziell schwachem Hintergrund in keiner Weise benachteiligt werden». Wenn Eltern den Betrag für die Teilnahme an einem obligatorischen Anlass nicht aufbringen können, soll die Schule beziehungsweise die Gemeinde die Kosten oder einen Teil davon übernehmen.

In verschiedenen Kantonen wurde auf das Urteil der Lausanner Richter bereits reagiert. Die bernische Erziehungsdirektion passte ihre bisherige Empfehlung betreffend Elternbeiträge an Schullager von 20 bis 30 Franken pro Tag auf täglich 15 bis 25 Franken an.

In ihren Empfehlungen hält die Erziehungsdirektion darüber hinaus auch fest, dass die Kostenbeiträge vernünftig und zumutbar sein müssen. In finanziellen Härtefällen müssten Ausnahmen gemacht werden können.

Im St. Galler Kantonsrat reichte die CVP-GLP-Fraktion im Februar eine Motion ein, mit der die Finanzierung von Klassenlagern und Exkursionen sichergestellt werden soll. Sie schlägt eine Änderung im Volksschulgesetz vor, um Eltern zu höheren Beiträgen verpflichten zu können. Der Vorstoss ist noch nicht behandelt worden. (SDA)

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