Betretene Gesichter am Bezirksgericht Dietikon ZH. Statt den Journalisten Eingang zu gewähren, wurde ihnen – ohne sonst übliche Vorankündigung – eine Verfügung in die Hand gedrückt. Einzelrichter Benedikt Hoffmann (49, SVP-Kantonsrat) hatte die ganze Öffentlichkeit und auch die akkreditierten Gerichtsberichterstatter von der Verhandlung ausgeschlossen – darunter BLICK, die «NZZ» und die «Limmattaler Zeitung». Grund: Es gelte eine mögliche Störung der seelischen Entwicklung des Opfers, des Sohns des Ehepaares, zu verhindern.
Diverse Vorwürfe gegen beide Elternteile
Beim Prozess ging es einerseits um die Todesdrohungen, die die Mutter (42) eines elfjährigen Schülers am 20. September 2017 im Schulhaus Wolfsmatt gegenüber dessen Lehrerin ausgestossen hatte. Laut Anklage drohte sie, sie werde die Lehrerin töten und deren Tochter ein Messer in den Kopf stechen. Andererseits ging es um regelmässige Tätlichkeiten der Mutter gegenüber ihrem Sohn. In einem Fall soll ein Kleiderbügel aufgrund der Schläge gar zerbrochen sein. Der Vater (51) hatte gemäss Anklageschrift seinen Sohn unter anderem mit einem Gürtel geschlagen – einmal sogar gewürgt.
Einen Tag nach diesem Vorfall wurde der Knabe durch die Kesb den Eltern weggenommen und fremdplatziert. Die Schule hatte die Institution aufgrund des körperlichen und seelischen Zustandes des Kindes alarmiert. «Dem Buben ging es sehr schlecht», sagte Schulvorstand Jean-Pierre Balbiani damals zu BLICK. Die Schule habe in einem solchen Fall die Pflicht einzugreifen.
Hinter verschlossenen Türen
Ob der Bub mittlerweile wieder bei seinen Prügeleltern wohnt, war wohl Thema am geheimen Prozess. Ebenso, ob die Eltern die vorgeworfenen Taten eingestehen oder bestreiten. Auf der Agenda dürften laut Verfügung auch vormalige Vorwürfe an den Vater betreffend sexueller Übergriffe auf seinen Sohn gewesen sein. Ein solcher Vorwurf wurde in der Anklageschrift nicht erhoben.
Das Gericht kündigte an, «zum gegebenen Zeitpunkt» eine anonymisierte Medienmitteilung zu verfassen. Es gilt die Unschuldsvermutung.