Prozess wegen toter Jasmina (†1)
Verteidiger fordern Freisprüche für Rabeneltern

Die kleine Jasmina (†1) steckte tot kopfüber in einem Rollkoffer. Starb sie, weil sie von den Eltern vernachlässigt wurde? Die Verteidigung sieht das nicht so.
Publiziert: 28.11.2018 um 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2018 um 13:46 Uhr
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Hanspeter H. beim Verlassen des Kantongerichts in St Gallen.
Foto: Blick
Beat Michel

Jessica T.* (35) und Hanspeter H.* (55) müssen sich vor dem Kantonsgericht St. Gallen verantworten. Es geht um die Frage, ob sie ihre Tochter zu Tode vernachlässigt haben. Für Jessica T. fordert die Anklage eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren, Hanspeter H. soll für acht Jahre einsitzen.

Den Vater trifft laut Verteidigung keine Schuld. Sein Verteidiger sagt heute vor Gericht: «Als mein Mandant vom Staatsanwalt erfuhr, dass seine einzige Tochter im Keller tot gefunden worden ist, stand er unter Schock. Für ihn war die Tochter das Einzige, was er im Leben zustande gebracht hatte.»

Kein Beweis gegen Vater – nur Indizien

Hanspeter H. könne nicht für eine Tötung schuldig gesprochen werden, wenn man überhaupt nicht wisse, an was die Tochter gestorben sei. Er fordert einen Freispruch in allen Punkten und 9200 Franken Genugtuung. Denn es existiere kein einziger Beweis gegen Hanspeter H. – nur Indizien.

Die Staatsanwaltschaft tue dem Vater unrecht mit der Aussage, er habe sich nicht mit dem Kind beschäftigt. Auf einem Foto habe er mit ihr in den Armen auf dem Sofa geschlafen, auf einem anderen Bild sei er mit ihr im Pool in den Ferien in der Türkei zu sehen.

Auch plötzlicher Kindstod möglich 

Hanspeter H. habe zudem keinen Einfluss auf seine Freundin gehabt, diese sei beratungsresistent. Da er mit 50 Jahren zum ersten Mal Vater geworden sei, sie aber bereits drei Kinder grossgezogen habe, machte sie in seinen Augen zum Profi. 

Für den Verteidiger ist die Todesursache zudem unklar. So sei nicht klar, ob das Kind verhungert, verdurstet oder vergessen gegangen ist. «Auch ein plötzlicher Kindstod kann nicht ausgeschlossen werden.» 

«Kann Gefühle nicht richtig zeigen» 

Danach folgte das Plädoyer der Verteidigerin von Jessica T. Diese habe eine Störung und könne deshalb nicht richtig trauern und auch vor Gericht nicht richtig ihre Gefühle zeigen. Das sei aber kein Grund, ihre Mandantin zu verurteilen.

Die Anwältin habe Jasmina öfter selber gesehen und die Bilder verfolgen auch sie, sagt sie. Sie verlangt Freisprüche für alle Vorwürfe ausser für die falsche Anschuldigung. Für die U-Haft von 46 Tagen verlangt sie eine Genugtuung über 5000 Franken. Auch sie argumentiert, dass die Todesursache von Jasmina nicht feststehe.

Die Anwältin erläutert dem Gericht lang und breit den Begriff In «in dubio pro reo» – im Zweifel für die Angeklagte. Dabei ging es auch um den Kokain-Konsum: Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass Jessica T. regelmässig Kokain konsumiert hätte. Die Mengen seien reine Spekulation. Bei Jessica T. müsse Schuldunfähigkeit in Betracht gezogen werden.

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