Presserat rügt SonntagsBlick
Auch Aussagen im Titel müssen belegt sein

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen einen Artikel des SonntagsBlick gutgeheissen. Aussagen im Titel müssen auch belegt werden, so der Presserat im Entscheid.
Publiziert: 28.12.2018 um 18:16 Uhr

Auch Aussagen im Titel müssen nach Ansicht des Presserats belegt sein. Er hat deshalb eine Beschwerde der Schweizer Ärzte gegen den SonntagsBlick gutgeheissen, der damit gegen die journalistischen Pflichten verstossen hat, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht.

Der SonntagsBlick hatte am 12. August 2018 mit dem Titel «Brisante Studie: Ärzte und Spitäler verrechnen 3 Milliarden zu viel» über eine Studie berichtet, die zeigt, dass Spitäler und Patienten ungerechtfertigte Rechnungen bei den Krankenkassen einreichten. Von den Ärzten sei dabei aber nicht die Rede gewesen.

Deshalb gab der Presserat in diesem Punkt der Ärzteverbindung FMH recht, die gegen diesen Titel Beschwerde eingereicht hatte. Es handle sich beim Titel auch nicht um eine zulässige Zuspitzung.

Beschwerde gegen Editorial abgewiesen 

Für den flüchtigen Leser sei der Eindruck entstanden, dass Ärzte für einen wesentlichen Teil der drei Milliarden Franken verantwortlich seien. Dies gehe aber aus dem Artikel nicht hervor.

Die Ärzteverbindung FMH hatte in ihrer Beschwerde gerügt, es sei falsch, wenn der SonntagsBlick auf der Frontseite und in der Dachzeile zum Artikel behaupte, gemäss einer Studie würden Ärzte und Spitäler drei Milliarden Franken zu viel in Rechnung stellen.

Ausserdem würden die drei Milliarden alle Leistungserbringer der obligatorischen Krankenversicherung betreffen: Spitex, Rettungsdienste, Physiotherapeuten, Arztpraxen und Spitäler. Die Studie gebe aber keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Spitälern und Ärzten an den drei Milliarden Franken sei.

Zum selben Thema hatte Chefredaktor Gieri Cavelty ein Editorial verfasst. Den Vorwurf, dass dieses Editorial das Wahrheitsgebot verletzt haben soll, wies der Presserat hingegen ab. (SDA)

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