Preisüberwacher
Grosse kantonale Unterschiede bei Aufenthaltstaxen in Heimen

Ein Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim geht ganz schön ins Geld. Bei den verrechneten Kosten besteht aber zwischen den einzelnen Kantonen ein grosser Unterschied, wie der Preisüberwacher festgestellt hat.
Publiziert: 14.12.2018 um 11:02 Uhr
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Aktualisiert: 14.12.2018 um 10:05 Uhr
Der Preisüberwacher empfiehlt schweizweit einheitliche Methoden zur Ermittlung der Kosten in Alters- und Pflegeheimen. (Archiv)
Foto: KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Die Kosten der nicht-pflegerischen Leistungen, das heisst von Betreuung und Hotellerie, in Alters- und Pflegeheimen, gehen in der Schweiz vollumfänglich zulasten der Heimbewohner. Nur wenige Kantone setzen die Taxen selbst fest oder schreiben zumindest vor, dass bei öffentlichen Heimen die Taxen für Pension und Betreuung höchstens kostendeckend sein dürfen.

Die Tariflandschaft bei den Aufenthaltstaxen in Alters- und Pflegeheimen präsentiere sich ziemlich uneinheitlich, intransparent und unübersichtlich, stellte denn auch der Preisüberwacher in einer Mitteilung vom Freitag fest.

Eine erstmalige Untersuchung bei schweizweit 1417 Alters- und Pflegeheimen zeige, dass sich die kantonalen Durchschnittswerte der Aufenthaltstaxen um bis zu 100 Franken oder 87 Prozent pro Tag unterscheiden würden. Erfasst wurden 91 Prozent aller entsprechenden Institutionen.

So werden im Kanton Wallis Heimbewohnern für Betreuung und Hotellerie im Durchschnitt 121,60 Franken pro Tag in Rechnung gestellt. Im Kanton Genf müssen Heimbewohner durchschnittlich 227,40 Franken dafür bezahlen.

Der schweizweite Durchschnitt der Aufenthaltstaxen bei Unterbringung in einem Einzelzimmer liegt bei 171,04 Franken. Die höchsten Kosten verrechnen neben Genf die Kantone Baselland (204,83 Franken), Zürich (203,90 Franken) und Basel-Stadt (198,08 Franken). Deutlich günstiger als im Durchschnitt sind neben dem Wallis die Aufenthaltstaxen in Glarus (124,97 Franken), Uri (133,25 Franken) und den beiden Appenzell (140,70 Franken respektive 140,87 Franken).

Mangels Regeln und Kontrollen hege der Preisüberwacher Zweifel, ob in allen Heimen die gleichen Massstäbe der Kostenkalkulation gelten würden, heisst es in der Medienmitteilung. Häufig erzielten auch öffentliche Heime mit den Heimtaxen überhöhte Gewinne und quersubventionierten damit unzulässig die defizitäre Pflege.

Der Preisüberwacher empfiehlt daher, schweizweit eine einheitliche Methode zur Kostenermittlung, das heisst einen einzigen, nationalen Rechnungslegungsstandard. Für eine korrekte Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Kostenträger Pflege, Betreuung und Hotellerie müsse zudem eine periodisch durchzuführende, heimspezifische Arbeitszeitanalyse verbindlich vorgeschrieben werden.

Schliesslich sollten nach dem Willen des Preisüberwachers die Kantone ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und die Heime genau kontrollieren, wenn es Hinweise auf mehr als kostendeckende Pensions- und Betreuungstaxen gäbe.

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