Foto: Blick

Polizei-Protokolle zeigen
So lügt die Flüchtlings-Betreuerin

Sie hat ihn angezeigt, weil er sie gestalkt und bedrängt haben soll. Gegenüber BLICK bestreitet Betreuerin Tanja ihre Beziehung mit Flüchtling Monir Khan vehement. Doch die Fakten beweisen: Sie waren eben doch zusammen!
Publiziert: 13.07.2017 um 23:49 Uhr
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Aktualisiert: 14.05.2019 um 21:22 Uhr
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Er kämpft um die wahre Story: Flüchtling Monir Khan (20) hatte eine Beziehung mit seiner Betreuerin der Gemeinde.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

Monir Khan (20) wandte sich in seiner Not an BLICK. Der Afghane hatte letztes Jahr im Schaffhausischen eine Beziehung mit der für ihn zuständigen Flüchtlingsbetreuerin seiner Wohngemeinde. Als ihn Tanja S.* (28) fallen lässt, wird aus dem heiklen Techtelmechtel ein Straffall.

Sie zeigt ihn an, weil er sie gestalkt, genötigt und belästigt haben soll. Khan bestätigt diese Vorfälle indirekt: «Sie war mein Engel. Ich habe sie über alles geliebt und wollte wissen, was Sache ist!»

Böse Absicht sei es nicht gewesen. Darum hofft er auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch: «Wir waren ein Paar, wir haben uns geliebt. Jetzt spielt sie mit meiner Zukunft!» Neben Liebesbildern und Chat-Auszügen liefert er viele Zeugen, die seine Geschichte bestätigen.

So log sich Tanja S. die Welt zurecht

Doch Tanja S. streitet die Liebschaft zunächst ab, rückt Monir Khan in ein schlechtes Licht. Da sie hauptberuflich Gemeindeschreiberin ist, wird sie von ihrer Gemeinde entschlossen unterstützt.

Zum Treffen mit BLICK bringt sie neben dem Gemeindepräsidenten, zwei Gemeinderäten und ihrer Stellvertreterin auch einen Krisen-Coach mit. Ihre gemeinsame Mission: Zweifel an den Aussagen des Flüchtlings schüren, alle Vorwürfe dementieren und die angeblich tolle Arbeit von S. in den Himmel loben. Diese hat ihr Amt als Flüchtlingsbetreuerin mittlerweile abgegeben, betont aber stolz: «Ich habe mich jederzeit professionell verhalten!» Eine knallharte Lüge, wie sich jetzt zeigt.

Da ihre Äusserungen im Widerspruch zu allen anderen Indizien stehen, nimmt BLICK zusammen mit Monir Khan Einsicht in die Gerichtsakten. Weil der Flüchtling sich keinen Anwalt leisten kann, wusste er nicht, dass er dieses Recht überhaupt besitzt.

Ein paar Wochen haben sie es probiert

Das Einvernahmeprotokoll erweist sich als aufschlussreich. Tanja S. schildert darin der Polizei, wie aus einer nahen Betreuung Liebe wurde: «Daraus hat sich dann nun mal mehr entwickelt.»

Sie spricht von drei bis vier Wochen, die man es zusammen versucht habe. Dann habe es gekriselt: «Diverse Seiten, wie etwa Eifersucht oder die übertriebene Neugierde, sind erst zum Vorschein gekommen, als ich eingewilligt habe, dass wir es als Paar versuchen.» S. spricht von kulturellen Unterschieden.

Khan war psychisch von ihr abhängig

Auch bekräftigt sie, Monir Khan habe sich ausser der einen Ohrfeige nie gewalttätig verhalten, sie auch nie zum Sex genötigt. Die Polizei will wissen: Ist der Flüchtling von ihr abhängig? «Also psychisch wahrscheinlich schon. Finanziell gesehen nicht.» Bizarre Aussagen einer Betreuerin, die einen professionellen Job gemacht haben will.

BLICK möchte wissen, wie Tanja S. sich zu diesen Fakten stellt. Doch die geht auf Tauchstation, ist nicht mehr zu erreichen. Auch ihre Gemeinde reagiert auf Anfrage kleinlaut, will erst heute weiter informieren. «Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Aussagen auf Tatsachen und Fakten beruhen», schreibt der Gemeindepräsident.

Noch gestern Abend trafen sich die Lokalpolitiker zu einer Krisensitzung. Im Gremium dürften sie dem Vernehmen nach beschliessen, was ihrer Lügen-Betreuerin blüht.

*Name von der Redaktion geändert

Vermischungen untolerierbar

Beziehungen zwischen Betreuern und Betreuten sind mehr als heikel, wie der Fall aus dem Schaffhausischen zeigt. Darum treffen professionelle Organisationen Vorkehrungen, um sie möglichst zu verhindern.

Bei der Zürcher Fachorganisation AOZ beginnen diese bei der Einstellung. Mitarbeitende unterschreiben auf dem Personalblatt Grundsätze, in denen steht, dass die AOZ Vermischungen von privaten und geschäftlichen Beziehungen zu betreuten Personen nicht toleriert.

«Nähe/Distanz zu Klienten»

Wer sich nicht daran hält, kann entlassen werden. Sollte sich die professionelle Distanz dennoch verringern, muss das mit den Vor­gesetzten besprochen werden. Ausserdem diskutiert man das Thema «Nähe/Distanz zu Klienten» nicht nur an internen Weiterbildungen, sondern auch an Teamsitzungen.

Bei der Caritas ist der Spielraum ein wenig grösser. Auch dort sind solche Beziehungen zu vermeiden. Verliebt sich ein Mitarbeiter trotzdem, ist eine Versetzung aber möglich.

Die AOZ toleriert Vermischungen von privaten und geschäftlichen Beziehungen zu betreuten Personen nicht.
Die AOZ toleriert Vermischungen von privaten und geschäftlichen Beziehungen zu betreuten Personen nicht.

Beziehungen zwischen Betreuern und Betreuten sind mehr als heikel, wie der Fall aus dem Schaffhausischen zeigt. Darum treffen professionelle Organisationen Vorkehrungen, um sie möglichst zu verhindern.

Bei der Zürcher Fachorganisation AOZ beginnen diese bei der Einstellung. Mitarbeitende unterschreiben auf dem Personalblatt Grundsätze, in denen steht, dass die AOZ Vermischungen von privaten und geschäftlichen Beziehungen zu betreuten Personen nicht toleriert.

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