Tierschutz-Stiftung schlägt Alarm – Video zeige Tierquälerei
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Polizei im Jura sei machtlos:Hund zum Spaziergang an Auto angeleint

Polizei im Jura offenbar machtlos
Hund zum Spaziergang an Auto angeleint

Im Jura sorgt ein Hunde-Spaziergang für Aufsehen. Statt ihren Vierbeiner zu Fuss auszuführen, bindet die Besitzerin das Tier an die Anhängerkupplung ihres Autos. Ein Augenzeuge ist fassungslos, die Polizei offenbar machtlos.
Publiziert: 16.09.2020 um 11:04 Uhr
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Aktualisiert: 16.09.2020 um 12:34 Uhr
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Dieser Hund ist in Montignez JU an ein Auto angeleint.
Foto: Facebook

In Montignez JU wurde ein Hund an der Anhängerkupplung eines Autos angeleint. Die Besitzerin des Tiers sitzt auf dem Fahrersitz und fährt durch einen Feldweg. Pascal Nusbaumer (24) traut seinen Augen nicht – und filmt die Szene. Mit geringem Tempo und kurzer Leine fährt der Wagen, der Hund muss mitrennen.

Am Freitag, den 11. September, veröffentlicht Pascal Nusbaumer zwei Videos bei Facebook mit dem Kommentar: «1,5 Meter Leine und Abgas!» Zu «Le Matin» sagt er: «Ich liebe Tiere, das geht gar nicht.» Der Augenzeuge kennt die Besitzerin des Hundes. Diese soll Deutsche sein, auch noch zwei Pferde besitzen und bereits Probleme mit dem kantonalen Veterinäramt haben.

Besitzerin könne mit dem Hund nicht umgehen

Pascal Nusbaumer meint auch zu wissen, warum die Frau ihren Hund an das Auto band – statt ihren Vierbeiner normal auszuführen. «Wenn sie mit ihrem Hund spazieren ging, musste sie sich praktisch auf den Boden legen, um ihn zu bändigen», berichtet er.

«Wenn man seinen Hund nicht richtig ausführen kann, bittet man um Hilfe», ärgert sich Nusbaumer. Besonders wütend macht ihn, dass sie ihren Hund im Rückspiegel wohl kaum sehen könne. Er meldet sich bei der Polizei.

Polizei kann nicht weiterhelfen

Die kann ihm jedoch zunächst nicht weiterhelfen, da das Video als Beweis für «kategorisierten Missbrauch» des Hundes nicht ausreiche. Laut Nusbaumer brauche die Polizei «ein Bild des verletzten Tieres» oder «ein Video, bei dem das Auto mehr als 50 km/h fährt». Der Fall wird weiter untersucht.

Die Rechtslage zum Fall scheint unklar. Laut der Zeitung stuft Chloé Termenodie von der Jura-Tierschutzvereinigung (AJPA) diesen Spaziergang als «schweren Fall» ein, der dem Kantonstierarzt zu melden sei.

«Wenn Sie mit Ihrem Hund spazieren gehen, ohne ihn zu sehen, ist das gefährlich», sagt sie. Ob es zu einer Verurteilung kommen könne, sei jedoch ungewiss. Die Gesetze dazu seien nicht präzise. «Aber der Kantonstierarzt kann es für notwendig erachten, durch eine Kontrolle einzugreifen.» (euc)

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