Seine finanzielle Lage ist angespannt, da will auch noch die Swica Geld von ihm. Im letzten Frühling lässt die Krankenkasse Jürg T.* (54) eine «letzte Zahlungsaufforderung zukommen. Da brennen dem Lebenskünstler, der als Fitness-Instruktor, Autor, Bademeister und Projektentwickler arbeiten soll, die Sicherungen durch. Denn bezahlen kann er offensichtlich nicht.
Betreibung führte zu massiven Drohungen
In einem Antwortbrief beschwert sich T. über das in seinen Augen betrügerische Geschäftsmodell der Swica. Sein Fazit: Es lohne sich nicht, ihn zu betreiben. Der St. Galler spielt sich darin als «gelernter Grenadier» auf und schreibt, er habe ein «Handwerk gelernt, das verheerende Folgen haben werde».
Die Swica schiebt die Betreibung in der Folge in die Warteschleife, reicht aber Strafanzeige wegen versuchter Nötigung ein. Im Juni erhebt Jürg T. dagegen fristgerecht Beschwerde. Seinem Einspracheschreiben an die Justiz legt er wiederum einen persönlichen Brief an den Swica-Generaldirektor bei. Und dieser strotzt vor Beschimpfungen!
«Werde irgendwann explodieren!»
T. schreibt im Brief, die einzige Möglichkeit, diesem «Betrug» zu entgehen, sei der Tod. «Ich laufe Amok und werde von der Polizei erschossen», führt der einstige Hobby-Politiker ins Feld. Er droht auch mit Selbstmord. «Eine Betreibung wirkt bei mir wie eine Zündschnur bei einer Rakete. Ich werde irgendwann explodieren.»
Als Wochen später wieder Post von der Swica bei T. eintrifft, dreht dieser erneut im roten Bereich – und ruft die Polizei an. Er erwarte den Rückzug der Strafanzeige, sagt er einem Beamten. «Sollte ich diesbezüglich innerhalb von einer Woche von der Swica nichts hören, werde ich nach Winterthur gehen und dort aufräumen. Die Herren sollten sich dann warm anziehen.»
Der Beschuldigte ist ausgeflogen
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen wollte Jürg T. wegen mehrfacher und teils versuchter Nötigungen mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 1780 Franken bestrafen. Weil der Beschuldigte den Strafbefehl nicht akzeptierte, landet der Fall morgen vor dem St. Galler Kreisgericht.
Für BLICK war Jürg T. während Tagen nicht zu erreichen. Er sei auf Reisen, vermutet der Vermieter seiner Einzimmerwohnung. «Ich glaube, er ist für längere Zeit in Australien», ruft ein Nachbar aus dem Fenster. Ob es T. zu seinem Prozess schafft, scheint ungewiss. Es gilt die Unschuldsvermutung.
* Name der Redaktion bekannt
Jürg T. musste sich am Donnerstag wegen Nötigung vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seine Krankenkasse bedroht zu haben, nachdem er mit Prämienzahlungen in Rückstand geraten war. Unter anderem soll er in einem Schreiben einen Amoklauf angedroht haben. Das Gericht sprach den Mann in der Verhandlung allerdings frei. Die Kosten für das Verfahren trägt der Staat.
Jürg T. musste sich am Donnerstag wegen Nötigung vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seine Krankenkasse bedroht zu haben, nachdem er mit Prämienzahlungen in Rückstand geraten war. Unter anderem soll er in einem Schreiben einen Amoklauf angedroht haben. Das Gericht sprach den Mann in der Verhandlung allerdings frei. Die Kosten für das Verfahren trägt der Staat.