Ulrich K. muss Gerichtsverfahren selber berappen
Das Finanzchaos des Quäl-Bauern

Sein Hof ist seit August dicht. Trotzdem kämpft Ulrich K. aus Hefenhofen TG an allen Fronten gegen die Behörden. Mit beschränktem Erfolg: Der Skandalzüchter muss laut Verfügung des Bundesgerichts zwei alte Fälle selber bezahlen.
Publiziert: 18.12.2017 um 14:42 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 00:45 Uhr
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Schlappe vor Bundesgericht: Ulrich K. muss seine beiden hängigen Verfahren selber berappen.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

Auch Monate nach der Hofschliessung in Hefenhofen TG schlägt sich Ulrich K.* (49) mit seiner Vergangenheit herum: Zwei Verfahren sind zurzeit beim Bundesgericht in Lausanne pendent. Es geht um mutmassliche Widerhandlungen gegen Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung. K. prozessiert in beiden Fällen gegen das Thurgauer Veterinäramt.

«Intransparent und kaum überprüfbar»

Es geht um Vorkommnisse, die sich lange vor der Zwangsräumung im August (BLICK berichtete) ereignet haben sollen. Bevor überhaupt entschieden werden kann, hatten die höchsten Richter des Landes zu beurteilen, ob Ulrich K. Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hat. Konkret: Ob ihm die Verfahrenskosten erlassen werden und diese durch die Staatskasse berappt werden sollen.

In einer heute veröffentlichten Zwischenverfügung wird das Anliegen des Skandalzüchters klar abgewiesen. Seine Finanzlage erweise sich als «intransparent und kaum überprüfbar» und die eingereichten Unterlagen würden «keinen verlässlichen Schluss über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erlauben».

Ulrich K. muss insgesamt 4000 Franken bezahlen

Aus diesem Grund muss K. bis 5. Januar 2018 je 2000 Franken an Kostenvorschüssen ans Bundesgericht überweisen, um zu verhindern, dass auf seine beiden Beschwerden nicht eingetreten wird.

Die Zwischenverfügung zeigt auf, wie chaotisch Ulrich K. seinen Hof führte. Der Skandalbauer gab an, bedürftig zu sein und über kein Vermögen zu verfügen. Gleichzeitig liess er schon seit 2012 keine Betriebsrechnungen mehr erstellen und reichte den Behörden seit demselben Zeitpunkt auch keine Steuererklärungen mehr ein.

Ein Landerwerb ohne Geld

Obwohl er sich als finanziell klamm ausgibt, erwarb Ulrich K. noch im letzten Jahr eine weitere Landparzelle mit einer Fläche von mehr als einem Quadratkilometer zu einem Kaufpreis von 100’000 Franken! Bizarr: K. liess diesbezüglich ausführen, dass der Landerwerb «durch einen namentlich nicht genannten Gönner» finanziert wurde.

Auch aus einem anderen Grund ist der Züchter für die Bundesrichter alles andere als mittellos: Obwohl mit Hypotheken belastet, gehört ihm der Quälhof in Hefenhofen samt Ländereien noch immer.

* Name der Redaktion bekannt

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