Demente Frau in St. Gallenkappel SG geschändet – Tunesischer Pfleger in Haft
Altersheim-Chef vom Vorfall «tief betroffen»

Ein sexueller Übergriff schockt das Altersheim Berg in St. Gallenkappel SG: Ein 43-jähriger Pfleger wird dabei erwischt, wie er sich an einer wehrlosen Frau vergeht.
Publiziert: 10.08.2020 um 11:57 Uhr
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Aktualisiert: 10.08.2020 um 20:14 Uhr
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Im Altersheim Berg in St. Gallenkappel SG sorgt ein Missbrauchsfall für Schlagzeilen
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer und Fabian Meyer

Das Personal hat einen Maulkorb, die Bewohner wissen von nichts. Im Altersheim Berg in St. Gallenkappel SG herrscht Ausnahmezustand, seit das regionale Portal «Linth24» einen haarsträubenden Missbrauchsfall publik gemacht hat. Einem 43-jährigen Pfleger wird vorgeworfen, sich im Juni an einer dementen Bewohnerin vergangen zu haben.

Der Mann, ein tunesischer Staatsbürger, wurde zwischenzeitlich verhaftet, befindet sich aber laut Angaben der St. Galler Staatsanwaltschaft unter Auflagen inzwischen wieder auf freiem Fuss. Die Ermittlungen gegen den in der Region Rapperswil wohnhaften Beschuldigten dauern an. Er soll bei der Tat in flagranti ertappt worden sein!

Bewohnerin: «Einfach schrecklich!»

«Das Pflegezentrum ist tief betroffen vom Vorfall», schreibt Heimleiter Bruno Kehl auf Anfrage von BLICK. «Die Mitarbeitenden wurden bereits im Juni persönlich informiert. Sie haben eine interne Anlaufstelle zur persönlichen Aufarbeitung anerboten bekommen.» Im Altersheim Berg stelle man hohe Ansprüche an die fachliche und emotionale Qualität der Arbeit. Die respekt- und würdevolle Betreuung aller Bewohner stehe dabei stets im Zentrum.

Die Bewohner des Hauses, oder zumindest einige von ihnen, wollen vom sexuellen Übergriff noch gestern nicht gehört haben. «Das ist hier geschehen?», fragt eine ältere Dame stellvertretend. Und ergänzt schockiert: «So etwas ist unvorstellbar, einfach schrecklich!»

Nach Bekanntwerden des Vorfalls kursieren in St. Gallenkappel wilde Gerüchte zu einer allfälligen Vorgeschichte. Gegenüber BLICK machen ehemalige Arbeitskollegen geltend, mit dem Tunesier bereits in der Vergangenheit negative Erfahrungen gemacht zu haben. Verifizieren lassen sich diese Vorwürfe allerdings nicht, auch weil der Pfleger für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war.

Keine weiteren Übergriffe bekannt

«Der Heimleitung sind keine weiteren Grenzverletzungen des Beschuldigten gegenüber Heimbewohnenden bekannt. Dies umfassend zu klären, ist Teil der laufenden Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft», so Bruno Kehl. Wie lange der Mann im Heim tätig gewesen ist lässt er mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz offen. Unklar bleibt auch, ob es Reklamationen von anderen Mitarbeitenden gegeben hat.

Klar ist hingegen: Gegen den suspendierten Pfleger wird wegen Schändung ermittelt. Dieser Straftatbestand steht im Raum, wenn jemand sexuelle Handlungen an einer Person durchführt, die bereits wehrunfähig ist. Entweder dauerhaft, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, oder temporär – sei es betrunken oder unter Medikamenten stehend. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.

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