Schon zweiter Strafbefehl für Florian Dullnig (59) aus St. Margrethen SG
Diesem Wirt ist Corona Wurst

3000 Franken bei der ersten Verurteilung, nun sind es 4000 Franken Busse. Sein Take-away-Stand wird für Wirt Florian Dullnig zum riesigen Verlustgeschäft. Doch der Gastronom ist sich keiner Schuld bewusst.
Publiziert: 04.05.2020 um 23:06 Uhr
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Aktualisiert: 05.05.2020 um 12:40 Uhr
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Wieder verurteilt: Wegen seines Take-away-Stands kassiert Wirt Florian Dullnig (59) bereits seinen zweiten Corona-Strafbefehl.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

Der Corona-Lockdown geht für Wirt Florian Dullnig (59) ganz schön ins Geld: Vor kurzem wurde der Österreicher verurteilt, weil sich an seinem Take-away-Stand in St. Margrethen illegal Gäste aufgehalten haben sollen (BLICK berichtete).

Jetzt wurde der Inhaber des Restaurants Rheinblick ein zweites Mal wegen Missachtung der Covid-19-Verordnung 2 verurteilt. «Beim ersten Mal waren es 3000 Franken, jetzt muss ich 4000 Franken blechen. Es sind immer schön runde Zahlen», kommentiert Dullnig die gesalzene Rechnung mit Galgenhumor.

«Bemerkenswert und beispiellos ausgeprägte Ignoranz»

Die Staatsanwältin wählt härtere Worte: «Der Beschuldigte legt eine bemerkenswerte und beispiellos ausgeprägte Ignoranz gegenüber den in der Schweiz und derzeit aufgrund des Coronavirus geltenden Gesetzen und vor allem auch gegenüber den Behörden an den Tag.»

Der Österreicher ärgert sich: «Das ist ein haltloser Vorwurf!» Als ihm die Staatsanwaltschaft Ende März vorhielt, Gäste illegal vor seinem Stand bewirtet zu haben, berief er sich auf Unwissenheit. Man könne die Gäste mit der heissen Wurst ja kaum wegschicken, ausserdem sei man nur zu viert gewesen und habe Abstand gehalten.

Die Justiz aber liess nicht locker. «Er verkaufte den Gästen insbesondere Getränke, welche diese auf dem Parkplatz konsumierten, in einem Abstand von fünf bis acht Metern zum Verkaufsstand. Es hielten sich dabei bis zu sieben Personen (inkl. Beschuldigter) auf dem Parkplatz auf», heisst es im Strafbefehl.

Gäste hielten wohl Mindestabstände nicht ein

Der Mindestabstand von zwei Metern sei «mehrheitlich» nicht eingehalten worden. «Als sie Anfang April das zweite Strafverfahren gegen mich einleiteten, hatte ich das Einschreiben von meiner ersten Verurteilung aus der letzten Märzwoche noch gar nicht erhalten», erklärt Dullnig.

Tatsächlich liegen die Vorfälle, die zu den Strafbefehlen führten, nur wenige Tage auseinander. Der Wirt legt BLICK auch ein Mail aus den Akten vor. Darin schreibt ein Polizist schadenfreudig an einen Gemeindeangestellten: «Hier noch ein Bild vom Rheinblick von gestern Abend. Es gibt eine neue Verzeigung – das wird heftig für Dullnig.»

Wirt kämpft um Wiedereröffnung

Der Betroffene kontert: «Ich werde auch diesen Strafbefehl anfechten. Auf den Beweisbildern sind nämlich keine Fremden zu sehen. Drei leben im selben Haus, der Rest sind Arbeitskollegen.»

Er werde alles in seiner Macht Stehende tun, um den Rheinblick am 11. Mai wieder zu öffnen. Problem: Dafür muss Dullnig erst einmal das Wirtepatent zurückerhalten, das ihm die Gemeinde St. Margrethen wegen der Vorfälle per sofort entzogen hatte.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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