Quälhof Hefenhofen: Anzeige wegen Amtsmissbrauch
Regierungsrat hintertreibt Ermittlungen

Das Thurgauer Ratsbüro muss entscheiden, ob es eine Strafanzeige gegen Regierungsrat Walter Schönholzer zulässt. Diesem droht nach den BLICK-Enthüllungen im Thurgauer Tierskandal ein Verfahren wegen Amtsmissbrauch und Beihilfe zur Tierquälerei.
Publiziert: 01.12.2017 um 09:13 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 04:40 Uhr
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Hofft auf eine Abweisung der Strafanzeige: Dem Thurgauer FDP-Regierungsrat Walter Schönholzer droht ein Verfahren wegen Amtsmissbrauch und Beihilfe zu Tierquälerei. In einem Schreiben seines Anwalts ist er sich – zumindest juristisch – keiner Schuld bewusst.
Foto: Christian Merz
Marco Latzer

Seit Ende August liegt die Strafanzeige gegen Walter Schönholzer (52) in den Amtsstuben. Denn: Anzeigen gegen ein Behördenmitglied müssen im Thurgau erst durch das Ratsbüro des Parlaments abgesegnet werden (BLICK berichtete).

Der Vorsteher des Innendepartements hat als oberster politischer Verantwortlicher nach den BLICK-Recherchen im Fall Hefenhofen eine Strafanzeige am Hals. Tierschützer Erwin Kessler (73) vom Verein gegen Tierfabriken (VgT) wirft ihm Amtsmissbrauch und Beihilfe zur Tierquälerei vor.

Regierungsrat streitet Verantwortung ab

Nun ist klar: Schönholzer will juristisch nichts falsch gemacht haben. «Die Ermächtigung zur Strafverfolgung (...) sei zu verweigern», fordert der Anwalt des Magistraten in einem Schreiben, das BLICK vorliegt.

Schönholzer sei Opfer einer politischen Kampagne. «Es soll eine missliebige Magistratsperson aus dem Amt gedrängt werden», vermutet sein Anwalt. Weitere Argumente: Zurzeit laufe ausserdem ohnehin schon eine externe Untersuchung, und die Vorwürfe basierten nur auf Zeitungsberichten.

Thurgau setzte Tierhalteverbote nicht um

Der Hintergrund: Im Rahmen einer «Deeskalationsstrategie», die von Walter Schönholzer mitgetragen wurde, liessen die Thurgauer Behörden Skandalzüchter Ulrich K.* (49) aus Hefenhofen TG gewähren. Auf die Durchsetzung eines absoluten Tierhalteverbots – obwohl längst ausgesprochen – wurde im Januar 2017 verzichtet. Danach entstanden die Bilder von toten und verendenden Pferden, die BLICK veröffentlichte.

Im Schreiben um Abweisung der Strafanzeige ist auch der Fall von Andreas R.* (49) aus Reuti TG ein Thema, den ebenfalls BLICK publik gemacht hatte. Der Bauer setzte sich seit Jahren über ein rechtskräftiges Tierhalteverbot hinweg. Formal überschrieb R. den Betrieb an seinen Neffen, führte ihn aber in einer Scheinpacht weiter. Das Bundesgericht hielt fest, dass dies «missbräulich erscheine». Durchgegriffen wurde nicht.

Kein Einzelfall. Wenn zwischen Erlass und Gerichtsentscheid Jahre vergehen, könne sich die Tierhaltung verbessert haben, befand der Informationsbeauftragte der Kantonsregierung im August. «Es gibt Betriebe im Thurgau, für die aus diesem Grund ein rechtskräftiges Tierhalteverbot nicht vollstreckt worden ist.»

Kessler: «Anzeige ist notwendig und legitim!»

Für Anzeigeerstatter Erwin Kessler ist klar, dass seine Strafanzeige berechtigt ist: «Mit der Nichtvollstreckung von rechtskräftigen Tierhalteverboten hat Herr Schönholzer Tierschutzdelinquenten missbräuchlich einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft. Das erfüllt den Tatbestand des Amtsmissbrauchs!»

Zudem beanstandet Kessler die angekündigten Kontrollbesuche bei Ulrich K. als illegal.

Der Entscheid, ob die Anzeige zugelassen wird, soll erst nächstes Jahr fallen. Regierungsrat Walter Schönholzer wollte wegen des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen.

*Namen der Redaktion bekannt

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