Prozess gegen Moschee-Killer von St.Gallen
Nehat I. zu 16 Jahre Knast wegen Mordes verurteilt

Das Kantonsgericht St. Gallen hat Nehat I. (54) wegen Mordes zu 16 Jahren Knast verurteilt. I. erschoss im August 2014 in einer St. Galler Moschee einen Mann während des Freitagsgebets.
Publiziert: 02.11.2017 um 14:32 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 02:38 Uhr
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Polizisten begleiten den Angeklagten.
Foto: BLICK

Der Moschee-Killer Nehat I.* (54) hatte am 22. August 2014 in einer Moschee in St. Gallen sieben Mal von hinten auf den am Boden betenden Mehmet B.* (51) geschossen. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Beschuldigten deshalb im Mai 2016 wegen Mordes, Gefährdung des Lebens sowie mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren.

Gegen diesen Entscheid erhob Nehat I. Berufung. Er beantragte einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung anstatt wegen Mordes sowie eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf zehn Jahre. Die Staatsanwaltschaft forderte am vergangenen Dienstag in der Berufungsverhandlung vor Kantonsgericht erneut wegen Mordes die Höchststrafe von 20 Jahren.

Skrupellos gehandelt

Das Kantonsgericht hat nun den Entscheid des Kreisgerichts bestätigt. Das Verhalten von I. erfülle den Tatbestand des Mordes und nicht nur der vorsätzlichen Tötung, heisst es in der Mitteilung der Strafkammer vom Donnerstag. Er habe besonders skrupellos gehandelt. Daran ändere nichts, dass das Opfer 1997 den Bruder des Beschuldigten in Notwehr getötet und dabei auch den Beschuldigten selbst verletzt hatte.

Dieser besondere Umstand sei allerdings bei der Dauer der Freiheitsstrafe leicht strafmindernd zu berücksichtigen. Mit Blick auf die Rechtsprechung in anderen Fällen sei eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren angemessen.

Der Ehefrau und den Kindern von Mehmet B. muss Moschee-Killer Nehat I. Schadenersatz sowie Genugtuung von 278'000 Franken und dem Staat Verfahrenskosten von 75'000 Franken bezahlen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Sieben Mal auf Opfer geschossen

Der Bruder des 54-Jährigen war vor 20 Jahren in Walenstadt SG bei einem Streit zwischen drei albanisch-stämmigen Männern - dem Beschuldigten, dessen Bruder und dem späteren Opfer Mehmet B. - erstochen worden. Der mutmassliche Täter, ein ehemaliger Freund und Arbeitskollege des Beschuldigten, wurde damals wegen Notwehr freigesprochen.

Der ehemalige Kollege wurde zum Feind, weil er sich laut Anklage nie um die sogenannte Besa (Friedensgelöbnis nach dem albanischen Gewohnheitsrecht «Kanun») bemüht habe. Nachdem der Beschuldigte den Tatort ausgekundschaftet hatte, fuhr er am Tatnachmittag mit einer Pistole bewaffnet von seinem Wohnort am Walensee zur Moschee «El-Hidaje Islamische Gemeinschaft» in St. Gallen-Winkeln.

Dort mischte er sich zuerst unter die Betenden. In der Pause holte der Mann die Waffe aus seinem Auto, kam zurück und wartete bis kurz vor Ende des zweiten Gebetsteils. Dann ging er zu Mehmet B. und schoss aus nächster Nähe sieben Mal auf den knienden Mann. Der 51-Jährige war sofort tot. (SDA/rad)

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